Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Über den Anfall der Entlohnung als Aspirant sowie über die Einstufung in eine Gehaltsstufe und die Vorrückung in die nächste Gehaltsstufe hat die Gehaltskasse von Amts wegen Bescheide zu erlassen.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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