§ 23 GKaG Mehrfache Anrechnung

GKaG - Gehaltskassengesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Eine mehrfache Anrechnung desselben Zeitraumes findet nicht statt.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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