§ 25 GKaG

GKaG - Gehaltskassengesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Über die Anrechnung von Dienstzeiten anlässlich der ersten Anmeldung zur Gehaltskasse und über die Anrechnung von Dienstzeiten für die Vorrückung in höhere Bezüge hat die Gehaltskasse Bescheide zu erlassen.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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