Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Über die Anrechnung von Dienstzeiten anlässlich der ersten Anmeldung zur Gehaltskasse und über die Anrechnung von Dienstzeiten für die Vorrückung in höhere Bezüge hat die Gehaltskasse Bescheide zu erlassen.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 25 GKaG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 25 GKaG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 25 GKaG