Die für die Erfüllung der Aufgaben der Gehaltskasse erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch
1. | Mitgliedsbeiträge, | |||||||||
2. | Gehaltskassenumlagen, | |||||||||
3. | Riskenausgleichsbeiträge, | |||||||||
4. | Anrechnungsbeträge für Dienstzeitanrechnungen, | |||||||||
5. | Nachkaufsbeträge und freiwillige Beiträge im Rahmen der Zusatzaltersversorgung aus dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds, | |||||||||
6. | Konzessionstaxen und Strafgelder gemäß den Bestimmungen des Apothekengesetzes, | |||||||||
7. | Zuwendungen, Zinsen und sonstige Einkünfte. |
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