Für das Gehalt der Wachebeamten gilt der Unterabschnitt E mit der Abweichung, dass
1.Ziffer einsdie Verwendungsgruppe W 2 der Verwendungsgruppe C und die Verwendungsgruppe W 1 der Verwendungsgruppe B entspricht und
2.Ziffer 2für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 1 die Dienstklassen III bis VIII in Betracht kommen undfür Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 1 die Dienstklassen römisch III bis römisch VIII in Betracht kommen und
3.Ziffer 3das Gehalt der Beamtin oder des Beamten der Vorrückungsklasse in der Verwendungsgruppe W 2
a)Litera ain der Gehaltsstufe 20 statt dem in der Tabelle angeführten Betrag 3 375,6 € sowie
b)Litera bin der Gehaltsstufe 21 statt dem in der Tabelle angeführten Betrag 3 457,4 € beträgt.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 138 GehG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 138 GehG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 138 GehG