§ 138 GehG Gehalt

GehG - Gehaltsgesetz 1956

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
§ 138.Paragraph 138,

Für das Gehalt der Wachebeamten gilt der Unterabschnitt E mit der Abweichung, dass

  1. 1.Ziffer einsdie Verwendungsgruppe W 2 der Verwendungsgruppe C und die Verwendungsgruppe W 1 der Verwendungsgruppe B entspricht und
  2. 2.Ziffer 2für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 1 die Dienstklassen III bis VIII in Betracht kommen undfür Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 1 die Dienstklassen römisch III bis römisch VIII in Betracht kommen und
  3. 3.Ziffer 3das Gehalt der Beamtin oder des Beamten der Vorrückungsklasse in der Verwendungsgruppe W 2
    1. a)Litera ain der Gehaltsstufe 20 statt dem in der Tabelle angeführten Betrag 3 375,6 € sowie
    2. b)Litera bin der Gehaltsstufe 21 statt dem in der Tabelle angeführten Betrag 3 457,4 € beträgt.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 138 GehG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 138 GehG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

2 Entscheidungen zu § 138 GehG


Entscheidungen zu § 138 Abs. 8 GehG


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 138 GehG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 138 GehG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis GehG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 137 GehG
§ 139 GehG