Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde nach der Aktenlage mit Wirkung vom 1. Jänner 1976 in die Dienstklasse V und mit Wirkung vom 1. Juli 1980 in die Dienstklasse VI ernannt. Mit Wirksamkeit vom 24. Februar 1983 wurde ihm eine mit A/VII/1 bewertete Verwendung zugewiesen. Davor hatte er einen Arbeitsplatz mit der Wertigkeit A/VII/2 inne. Mit einem am 22. Juli 1983 übernommenen Ernennungsdekret vom 11. Juli 1983 gelangte der Besch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §134;GehG 1956 §136 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §136 Abs6 idF 1995/043;GehG 1956 §138 Abs8;
Rechtssatz: Es mag zutreffen, dass die Innehabung eines lediglich mit A/VII/2 bewerteten Arbeitsplatzes in der Zeit vor dem 24. Februar 1983 unter Berücksichtigung auch der Aufholrichtlinien für den Beschwerdeführer zu einer Verzö... mehr lesen...