§ 145a GehG Besondere Bestimmungen für Wachebeamte mit langer Exekutivdienstzeit

GehG - Gehaltsgesetz 1956

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 83a ist auch auf Wachebeamte anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.1998 bis 31.12.9999
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