Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Sicherheitsbehörden stellen dem Bundesminister für Inneres im Wege des Sirene-Büros alle Unterlagen zur Verfügung, die den Ausschreibungen im Schengener Informationssystem zu Grunde liegen.
In Kraft seit 07.03.2023 bis 31.12.9999
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