Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 54 EU-JZG (weggefallen) seit 28.12.2011 weggefallen.
In Kraft seit 28.12.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 54 EU-JZG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 54 EU-JZG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 54 EU-JZG