§ 27 EU-JZG (weggefallen)

EU-JZG - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
§ 27 EU-JZG seit 28.05.2021 weggefallen.
In Kraft seit 29.05.2021 bis 31.12.9999
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