Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Folge- und Gegenzugfahrten in denselben Blockabschnitt sind
wenn es die Sicherheit und Ordnung erfordert,
durch eisenbahnsicherungstechnische Einrichtungen zu verhindern.
In Kraft seit 01.10.2014 bis 31.12.9999
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