Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Das dem Dorotheum in den Jahren 1955 und 1956 vom Bund gewährte Darlehen in der am 31. Dezember 1978 aushaftenden Höhe gilt zu diesem Zeitpunkt als erloschen.
In Kraft seit 21.02.1979 bis 31.12.9999
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