Der Beschwerdeführer wurde mit dem obgenannten Bescheid zur Leistung des Grundwehrdienstes mit Wirkung vom 3. September 2007 einberufen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der die Behandlung dieser Beschwerde mit Beschluss vom 25. September 2007, B 437/07-12, abgelehnt und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten hat. Über die ergänzte Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof nach Vorlage des Verwaltungsakte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §58 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WehrG 2001 §18 Abs8;WehrG 2001 §24 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs4;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §5 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/11/0011 E 25. April 2006 RS 1
(Hier: Es ist nicht nur von einem weiterhin bestehenden
Rechtschutzinteresse des Bf an der Entscheidu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 4. Juni 2007 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen. In der dagegen erhobenen Beschwerde verweist der Beschwerdeführer darauf, dass er unmittelbar im Anschluss an das Stellungsverfahren im September 2006 eine Zivildiensterklärung abgegeben habe. Der Verwaltungsgerichtshof hat über diese Beschwerde nach Vorlage des Verwaltungsaktes und Erstattung einer Gegenschrift durch die be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §58 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WehrG 2001 §18 Abs8;WehrG 2001 §24 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs4;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §5 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/11/0011 E 25. April 2006 RS 1
(Hier mit dem Zusatz: Die von der belBeh vertretene Auffassung,die
geforderte
Begründung: des Einberuf... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 25. April 2006, Zl. 2006/11/0011, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde betreffend die Einberufung des Beschwerdeführers zum Grundwehrdienst mit Wirkung vom 6. März 2006 wegen des Fehlens der Begründung: dieses Bescheides aufgehoben. Begründend hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, die belangte Behörde hätte darlegen müssen, ob der Beschwerdeführer, wie er behauptet ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §58 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WehrG 2001 §18 Abs8;WehrG 2001 §24 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs4;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §5 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/11/0011 E 25. April 2006 RS 1
(Hier mit dem Zusatz: Die von der belBeh vertretene Auffassung,
die geforderte
Begründung: des Einberu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit dem obgenannten Bescheid zur Leistung des Grundwehrdienstes mit Wirkung vom 6. März 2006 einberufen. Über die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof nach Vorlage des Verwaltungsaktes und Erstattung einer Gegenschrift durch die belangte Behörde erwogen: Der Beschwerdeführer bringt in der Beschwerde vor, er sei am 24. November 2004 mit Bescheinigung der Stellungskommission für tauglich erkannt worden und habe bereits im... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §58 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WehrG 2001 §18 Abs8;WehrG 2001 §24 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs4;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §5 Abs4;
Rechtssatz: Ein Beschwerdeverfahren ist in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde einzustellen, wenn ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, die vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung ihrer Behandlung mit Beschluß vom 13. Juni 1995, B 255/95, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten wurde, den ihr angeschlossenen Beilagen und dem ergänzenden Schriftsatz ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 4. Mai 1965 geborene Beschwerdeführer ist laut Feststellungsbescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1993 zivildienstpflichtig. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde er gemäß "§... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §5 Abs4;ZDG 1986 §7 Abs2 idF 1991/675;ZDG 1986 §7 Abs2 idF 1994/187;ZDG 1986 §7 Abs5 idF 1994/187;ZDG 1986 §8 Abs1;
Rechtssatz: Entsprechend § 7 Abs 5 ZDG idF 1994/187 ist hinsichtlich der Dauer des zu leistenden Zivildienstes die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung des Zuweisungsbescheides gem § 8 Abs 1 ZDG maßgeblich und nicht jene zu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 14. Juni 1994 die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß ein Bescheid des oben wiedergegebenen Inhaltes nicht beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden kann, weil damit ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. September 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 3. August 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ZDG notwendige Angabe, keinem Wachkörper nach Art. 78d B-VG anzugehören, enthalte. Da unvollständige Erklärungen gemäß § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG mangelhaft seien, sei gemäß § 5a Ab... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 14. Juni 1994 die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß ein Bescheid des oben wiedergegebenen Inhaltes nicht beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden kann, weil damit ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4;ZDG 1986 §5a Abs4;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110323.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 14. Juni 1994 die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß ein Bescheid des oben wiedergegebenen Inhaltes nicht beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden kann, weil damit ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4;ZDG 1986 §5a Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/11/0330 B 22. November 1994
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur
Zuständigkeit des ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. September 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 7. April 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ZDG notwendige Angabe, keinem Wachkörper nach Art. 78d B-VG anzugehören, enthalte. Da unvollständige Erklärungen gemäß § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG mangelhaft seien, sei gemäß § 5a Abs... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 21. Juli 1994 die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß ein Bescheid des oben wiedergegebenen Inhaltes nicht beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden kann, weil da... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4;ZDG 1986 §5a Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/11/0311 B 22. November 1994
94/11/0335 B 22. November 1994
94/11/0339 B 22. November 1994
94/11/0354 B 12. Dezember 1994
94/11/0358 B 13. Dezember 1994
94/11/0320 B 22. November 1994
94/11/0328 B 22. November... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4;ZDG 1986 §5a Abs4; Beachte Serie führend:94/11/0319 B 22. November 1994 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/11/0218 B 6. September 1994 RS 1 Stammrechtssatz Bei Feststellungsbescheiden nach § 5a Abs 4 ZDG kommt - wie bei Festste... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 9. Mai 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ZDG notwendige Angabe, keinem Wachkörper nach Art. 78d B-VG anzugehören, enthalte. Da unvollständige Erklärungen gemäß § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG mangelhaft seien, sei gemäß § 5a Abs. 4 Z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 16. Mai 1994 infolge Fristversäumung Zivildienstpflicht nicht eintreten lasse. In der Begründung: heißt es nach Wiedergabe des § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG, die dort normierte Frist von einem Monat habe mit 11. März 1994 zu laufen begonnen. Der Beschwer... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 27. Mai 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 und 3 ZDG notwendigen Angaben enthalte, wegen der behaupteten Ablehnung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gegen die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen "deshalb Zivildienst leisten zu wollen"... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juli 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 1 ZDG in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß der Beschwerdeführer am Einbringungstag seiner Zivildiensterklärung vom 19. Mai 1994 nicht tauglich gewesen sei. Diese Erklärung habe daher Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen. Die vorliegende Verwaltungsgerichtshofbeschwerde ist nicht zulässig: Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsp... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG i.d.F. BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 6. Mai 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ZDG notwendige Angabe enthalte, keinem Wachkörper nach Art. 78d B-VG anzugehören. Da unvollständige Erklärungen gemäß § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG mangelhaft seien, sei gemäß § 5a Abs. 4 ZDG die Zivildienstpflicht nicht eing... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres den Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung vom Wehrdienst aus Gewissensgründen vom 26. Jänner 1994 gemäß § 76a Abs. 1 ZDG idF BGBl. Nr. 187/1994 als unzulässig zurück. Aus dem Antrag gehe nicht hervor, daß der Beschwerdeführer die Befreiung vom Wehrdienst anstrebe, weil er bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnöte geriete, und daß er deshalb Zivildienst leisten wolle (§ 2 Abs. 1 ZDG). Damit entspreche der Antr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 14. März 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ZDG notwendige Angabe enthalte, keinem Wachkörper nach Art. 78d B-VG anzugehören. Da unvollständige Erklärungen gemäß § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG mangelhaft seien, sei gemäß § 5a Abs. 4 ZDG die Zivildienstp... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 12. April 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 und 3 ZDG notwendigen Angaben, wegen der behaupteten Ablehnung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gegen die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen "deshalb Zivildienst leisten zu wollen" und keinem Wa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 18. März 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 und 3 ZDG notwendigen Angaben enthalte, wegen der behaupteten Ablehnung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gegen die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen "deshalb Zivildienst leisten zu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 21. März 1994 nicht die gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ZDG notwendige Angabe enthalte, keinem Wachkörper nach Art. 78d B-VG anzugehören. Da unvollständige Erklärungen gemäß § 5a Abs. 3 Z. 4 ZDG mangelhaft seien, sei gemäß § 5a Abs. 4 ZDG die Zivildienstp... mehr lesen...