§ 9a DG

DG - Dorotheumsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

(1) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 334/1993 tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.

(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 tritt mit 1. Juni 1996 in Kraft.

(3) § 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 127/1999 tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

In Kraft seit 24.07.1999 bis 31.12.9999
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