Rechtssatz: Bei Vorliegen des Ergebnisses, dass zwei Bewerber ex aequo als bestgeeignete Bewerber aus dem Auswahlverfahren hervorgegangen sind, handelt es sich um eine durch die Landesregierung zu treffende Ermessungsentscheidung. Diese Ermessensentscheidung ist laut ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dadurch gekennzeichnet, dass ihr Inhalt nicht eindeutig vorausbestimmt ist, wobei jedoch nicht außer Acht gelassen werden kann, dass es sich bei einer Ermessensentscheidung, ebe... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergibt das durchgeführte Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat, dass die belangte Behörde das zur Bestellung von Schulleitern an Pflichtschulen durchzuführende Auswahlverfahren im Sinne des Gesetzes vorgenommen hat, so ist eine Rechtswidrigkeit in der Ermessensausübung nicht erkennbar. Sämtliche rechtzeitig eingegangenen Bewerbungen wurden berücksichtigt und die insgesamt im Auswahlverfahren als Erstgereihte hervorgegangene mitbeteiligte Partei, A, zur Leiterin... mehr lesen...