Die Bundesimmobiliengesellschaft mbH sowie die Gesellschaften, deren Geschäftsanteile die Bundesimmobiliengesellschaft mbH mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 50 vH hält, können sich von der Finanzprokuratur gemäß dem Prokuraturgesetz, StGBl. Nr. 172/1945, gegen Entgelt rechtlich beraten und vertreten lassen.
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