§ 11 Bgld. DV 2003 Zielsetzung

Bgld. DV 2003 - Bgld. Dorferneuerungs-Verordnung 2003

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Landesregierung kann für die Maßnahmen der Dorferneuerung und der Ortsbildpflege insbesondere unter Beachtung von Wirtschaft, Ökologie, Kultur und Ästhetik sowie der Ortskultur Dorferneuerungspreise vergeben und Urkunden und Plaketten verleihen.

In Kraft seit 01.12.2003 bis 31.12.9999
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