§ 17 Bgld. DV 2003 In-Kraft-Treten

Bgld. DV 2003 - Bgld. Dorferneuerungs-Verordnung 2003

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2003 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juni 1991 über die Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen in den burgenländischen Gemeinden (Bgld. Dorferneuerungs-Verordnung), LGBl. Nr. 53, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 38/2002, außer Kraft.

In Kraft seit 01.12.2003 bis 31.12.9999
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