Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Landesregierung hat zur Beratung wichtiger Angelegenheiten der Dorferneuerung Expertinnen und Experten insbesondere aus den Bereichen Raumplanung, Wirtschaft, Ökologie, Architektur, Kultur, Soziologie und Landschaftsplanung heranzuziehen.
In Kraft seit 01.12.2003 bis 31.12.9999
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