(1) Die Förderansuchen sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzubringen. Den Ansuchen sind alle zur Beurteilung des Projektes erforderlichen Unterlagen anzuschließen, insbesondere:
1. | für Ansuchen auf Förderungen der Erstellung von Dorferneuerungsplänen und auf Förderung von Projekten zur Realisierung des Dorferneuerungsplanes: | |||||||||
a) | Finanzierungsplan | |||||||||
b) | detaillierte Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzungen von hiezu befugten Fachleuten | |||||||||
c) | gegebenenfalls Förderungszusagen anderer fördernder Stellen | |||||||||
d) | Beschlüsse des Gemeinderates | |||||||||
e) | Realisierungszeitplan, falls die Realisierung des Dorferneuerungsplanes nicht auf einmal durchführbar ist | |||||||||
2. | für Ansuchen im Rahmen der Projekte mit nachhaltiger Wirkung: | |||||||||
a) | Projektdarstellung | |||||||||
b) | eine Darstellung der nachhaltigen Auswirkungen der jeweils geplanten Maßnahmen auf die Lebensverhältnisse der Ortsbewohner | |||||||||
c) | detaillierte Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzungen von hiezu befugten Fachleuten | |||||||||
3. | für Ansuchen im Rahmen der Ortsbildpflege und Fassadenerneuerung: | |||||||||
a) | Gestaltungsvorschlag | |||||||||
b) | detaillierte Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzungen von hiezu befugten Fachleuten | |||||||||
c) | erforderlichenfalls Fotos vom derzeitigen Zustand | |||||||||
4. | für Ansuchen im Rahmen des Dorferneuerungspreises sind dem Antrag sämtliche für die Beurteilung des Projektes erforderlichen Unterlagen beizuschließen (zB Beschreibung, Pläne, Fotos). |
(2) Bei Erledigung der Eingaben im Sinne des Ansuchens hat die Landesregierung die Gewährung der Förderung einschließlich der Förderungshöhe dem Förderungswerber schriftlich mitzuteilen.
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