§ 6 Bgld. CM Ansuchen

Bgld. CM - Bgld. Camping- und Mobilheimplatzgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Dem Ansuchen um Erteilung der Bewilligung nach § 5 sind folgende Unterlagen anzuschließen:

1.

Lageplan im Maßstab von höchstens 1:1000 mit den im Umkreis von 100 m um den Campingplatz gelegenen Grundstücken samt einem Verzeichnis der Eigentümer dieser Grundstücke einschließlich der Eigentümer der Grundstücke, auf denen der Campingplatz errichtet werden soll.

2.

Lageplan im Maßstab von höchstens 1:500, aus dem die Grenzen des Campingplatzes und die Lage der erforderlichen Einrichtungen ersichtlich sein müssen.

3.

Projektsbeschreibung, in der die erforderlichen Einrichtungen näher beschrieben sind.

4.

Eigentumsnachweis über das als Campingplatz in Aussicht genommene Grundstück bzw. die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers, wenn der Bewerber nicht Grundstückseigentümer ist.

(2) Die im Abs. 1 Z 1 - 3 angeführten Unterlagen sind in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.

In Kraft seit 29.01.2004 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 6 Bgld. CM


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 Bgld. CM selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 6 Bgld. CM


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 6 Bgld. CM


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 6 Bgld. CM eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 5 Bgld. CM
§ 7 Bgld. CM