(1) Dem Ansuchen um Erteilung der Bewilligung nach § 5 sind folgende Unterlagen anzuschließen:
1. | Lageplan im Maßstab von höchstens 1:1000 mit den im Umkreis von 100 m um den Campingplatz gelegenen Grundstücken samt einem Verzeichnis der Eigentümer dieser Grundstücke einschließlich der Eigentümer der Grundstücke, auf denen der Campingplatz errichtet werden soll. | |||||||||
2. | Lageplan im Maßstab von höchstens 1:500, aus dem die Grenzen des Campingplatzes und die Lage der erforderlichen Einrichtungen ersichtlich sein müssen. | |||||||||
3. | Projektsbeschreibung, in der die erforderlichen Einrichtungen näher beschrieben sind. | |||||||||
4. | Eigentumsnachweis über das als Campingplatz in Aussicht genommene Grundstück bzw. die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers, wenn der Bewerber nicht Grundstückseigentümer ist. |
(2) Die im Abs. 1 Z 1 - 3 angeführten Unterlagen sind in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.
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