§ 6 BFV Rufzeichen der Funksendeanlagen

BFV - Betriebsfunkverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Bei jeder Nachrichtenübermittlung ist das der eigenen Funkstelle zugeteilte Rufzeichen entweder offensprachig zu Beginn oder mittels automatischer Kennung auszusenden.

In Kraft seit 12.01.2012 bis 31.12.9999
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