Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Bei jeder Nachrichtenübermittlung ist das der eigenen Funkstelle zugeteilte Rufzeichen entweder offensprachig zu Beginn oder mittels automatischer Kennung auszusenden.
In Kraft seit 12.01.2012 bis 31.12.9999
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