Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Für den Lehrer ist der Amtstitel „Professor“, für den (geschäftsführenden) Leiter eines Universitäts-Sportinstituts der Amtstitel „Direktor“ vorgesehen.
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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