§ 188 BDG 1979 (weggefallen)

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
§ 188 BDG 1979 (weggefallen) seit 01.10.1997 weggefallen.
In Kraft seit 01.10.1997 bis 31.12.9999
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