§ 190 BDG 1979 Anwendungsbereich

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Dieser Unterabschnitt ist auf Lehrer der Verwendungsgruppe L1 anzuwenden, die ausschließlich an Universitäten verwendet werden.

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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