Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Die Bestimmungen über die Leistungsfeststellung sind auf Lehrer an Universitäten mit der Abweichung anzuwenden, daß an die Stelle des Kalenderjahres das Studienjahr und an die Stelle des Monates Jänner der Monat November treten.
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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