§ 246 B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Die §§ 9 Abs. 3 lit. a, 19 Abs. 4 und 6, 26 Abs. 4, 26a Abs. 3, 49 Abs. 1, 53a Abs. 2, 56 Abs. 3 Z 3, 63 Abs. 1 Z 2 und Abs. 4, 66 Abs. 4, 70a Abs. 2 Z 2 bis 4, 93 Abs. 4, 113 Abs. 4 und 118a Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 162/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(2) Die in den §§ 19 Abs. 4, 26 Abs. 4, 26a Abs. 3, 93 Abs. 4 und 113 Abs. 4 vorgesehenen Neuanpassungen auf Grund des Referenzbetrages erfolgen erstmals ab 1. Jänner 2017 für das Kalenderjahr 2017.

In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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