Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die §§ 1 Abs. 1 Z 13, 2 Abs. 1 Z 6, 13 Abs. 2 Z 3, 26a Abs. 2 Z 4 und 48 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2018 treten mit 1. Juli 2018 in Kraft.
In Kraft seit 15.08.2018 bis 31.12.9999
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