§ 69a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/2014 tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft. Paragraph 69 a, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2014, tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft.
In Kraft seit 25.04.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 238 B-KUVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 238 B-KUVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 238 B-KUVG