Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die §§ 119, 131 Abs. 4 und 159a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
In Kraft seit 15.08.2018 bis 31.12.9999
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