Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
§ 128 erster Satz sowie die Z 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 131/2017 tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 03.08.2017 bis 31.12.9999
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