§ 239 B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Es treten in Kraft:

1.

rückwirkend mit 1. Jänner 2014 die §§ 20 Abs. 1 in der Fassung der Z 1 und 22 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2014;

2.

mit 1. Jänner 2017 die §§ 20 Abs. 1 in der Fassung der Z 2 und 22 Abs. 1 in der Fassung der Z 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2014 und mit dem nach § 675 Abs. 3 ASVG durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit festgestellten Zeitpunkt außer Kraft.

(2) Die §§ 20 Abs. 1 in der Fassung der Z 3, 22 Abs. 1 in der Fassung der Z 6 und 230 Z 2 und 3 treten rückwirkend mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

In Kraft seit 25.04.2014 bis 31.12.9999
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