§ 93 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2018 tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft. Paragraph 93, Absatz eins a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2018, tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft.
In Kraft seit 15.08.2018 bis 31.12.9999
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