§ 241 B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2025
  1. (1)Absatz einsDie §§ 12 samt Überschrift und 15a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2015 treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.Die Paragraphen 12, samt Überschrift und 15a Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2015, treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 2 Abs. 1 Z 5, 8 Abs. 4 und 19 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2015 treten gleichzeitig mit den in § 689 Abs. 1a ASVG genannten Bestimmungen in Kraft.Die Paragraphen 2, Absatz eins, Ziffer 5,, 8 Absatz 4 und 19 Absatz 8, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2015, treten gleichzeitig mit den in Paragraph 689, Absatz eins a, ASVG genannten Bestimmungen in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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