§ 235 B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
§ 235.Paragraph 235,

Die §§ 51 Abs. 1 Z 1 und 5, die Überschrift zu 65b, 65b Abs. 1, 72 Abs. 1 Z 3, 147a Abs. 1 Z 8 und 9 sowie 218 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2013 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Die Paragraphen 51, Absatz eins, Ziffer eins und 5, die Überschrift zu 65b, 65b Absatz eins,, 72 Absatz eins, Ziffer 3,, 147a Absatz eins, Ziffer 8 und 9 sowie 218 Absatz eins, Ziffer 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2013, treten rückwirkend mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

In Kraft seit 24.05.2013 bis 31.12.9999
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