§ 241 B-KUVG

Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999

(1) Die §§ 12 samt Überschrift und 15a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2015 treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

(2) Die §§ 2 Abs. 1 Z 5, 8 Abs. 4, 12 samt Überschrift, 15a Abs. 1 und 19 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2015 treten gleichzeitig mit 1den in § 689 Abs. Jänner 20171a ASVG genannten Bestimmungen in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 10.07.2015 bis 31.12.2015

(1) Die §§ 12 samt Überschrift und 15a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2015 treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

(2) Die §§ 2 Abs. 1 Z 5, 8 Abs. 4, 12 samt Überschrift, 15a Abs. 1 und 19 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2015 treten gleichzeitig mit 1den in § 689 Abs. Jänner 20171a ASVG genannten Bestimmungen in Kraft.

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