§ 9 ApokG Organe

ApokG - Apothekerkammergesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
  1. (1)Absatz einsOrgane der Apothekerkammer sind
    1. 1.Ziffer einsdie Delegiertenversammlung,
    2. 2.Ziffer 2die Abteilungsversammlungen,
    3. 3.Ziffer 3der Kammervorstand,
    4. 4.Ziffer 4die Abteilungsausschüsse,
    5. 5.Ziffer 5das Präsidium,
    6. 6.Ziffer 6der Präsident,
    7. 7.Ziffer 7die Obmänner der Abteilungen,
    8. 8.Ziffer 8die Landesgeschäftsstellen,
    9. 9.Ziffer 9der Kontrollausschuss,
    10. 10.Ziffer 10der Disziplinarrat, und
    11. 11.Ziffer 11die Schlichtungskommission.
  2. (2)Absatz 2Für die Geschäftsführung der Apothekerkammer sind nähere Bestimmungen durch eine Geschäftsordnung zu treffen.
In Kraft seit 08.07.2021 bis 31.12.9999
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