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(1) Organe der Apothekerkammer sind
1. | die Delegiertenversammlung, | |||||||||
2. | die Abteilungsversammlungen, | |||||||||
3. | der Kammervorstand, | |||||||||
4. | die Abteilungsausschüsse, | |||||||||
5. | das Präsidium, | |||||||||
6. | der Präsident, | |||||||||
7. | die Obmänner der Abteilungen, | |||||||||
8. | die Landesgeschäftsstellen, | |||||||||
9. | der Kontrollausschuss, | |||||||||
10. | der Disziplinarrat | |||||||||
11. | die Schlichtungskommission. |
(2) Für die Geschäftsführung der Apothekerkammer sind nähere Bestimmungen durch eine Geschäftsordnung zu treffen.
(1) Organe der Apothekerkammer sind
1. | die Delegiertenversammlung, | |||||||||
2. | die Abteilungsversammlungen, | |||||||||
3. | der Kammervorstand, | |||||||||
4. | die Abteilungsausschüsse, | |||||||||
5. | das Präsidium, | |||||||||
6. | der Präsident, | |||||||||
7. | die Obmänner der Abteilungen, | |||||||||
8. | die Landesgeschäftsstellen, | |||||||||
9. | der Kontrollausschuss, | |||||||||
10. | der Disziplinarrat | |||||||||
11. | die Schlichtungskommission. |
(2) Für die Geschäftsführung der Apothekerkammer sind nähere Bestimmungen durch eine Geschäftsordnung zu treffen.