§ 9 ApokG Organe

Apothekerkammergesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.07.2021 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsOrgane der Apothekerkammer sind
    1. 1.Ziffer einsdie Delegiertenversammlung,
    2. 2.Ziffer 2die Abteilungsversammlungen,
    3. 3.Ziffer 3der Kammervorstand,
    4. 4.Ziffer 4die Abteilungsausschüsse,
    5. 5.Ziffer 5das Präsidium,
    6. 6.Ziffer 6der Präsident,
    7. 7.Ziffer 7die Obmänner der Abteilungen,
    8. 8.Ziffer 8die Landesgeschäftsstellen,
    9. 9.Ziffer 9der Kontrollausschuss, und
    10. 10.Ziffer 10der Disziplinarrat., und
    11. 11.Ziffer 11die Schlichtungskommission.
  2. (2)Absatz 2Für die Geschäftsführung der Apothekerkammer sind nähere Bestimmungen durch eine Geschäftsordnung zu treffen.

Stand vor dem 07.07.2021

In Kraft vom 01.01.2014 bis 07.07.2021
  1. (1)Absatz einsOrgane der Apothekerkammer sind
    1. 1.Ziffer einsdie Delegiertenversammlung,
    2. 2.Ziffer 2die Abteilungsversammlungen,
    3. 3.Ziffer 3der Kammervorstand,
    4. 4.Ziffer 4die Abteilungsausschüsse,
    5. 5.Ziffer 5das Präsidium,
    6. 6.Ziffer 6der Präsident,
    7. 7.Ziffer 7die Obmänner der Abteilungen,
    8. 8.Ziffer 8die Landesgeschäftsstellen,
    9. 9.Ziffer 9der Kontrollausschuss, und
    10. 10.Ziffer 10der Disziplinarrat., und
    11. 11.Ziffer 11die Schlichtungskommission.
  2. (2)Absatz 2Für die Geschäftsführung der Apothekerkammer sind nähere Bestimmungen durch eine Geschäftsordnung zu treffen.

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