Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Alle Wahrnehmungen über Brand-, Schlagwetter- und Kohlenstaubgefahr und alle im besonderen Falle zu ihrer Bekämpfung getroffenen Anordnungen sind in ein besonderes Buch (Gefahrenbuch) einzutragen.
In Kraft seit 01.10.1975 bis 31.12.9999
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