§ 191 AllgBergpVO Feuerungsanlagen unter Tage.

AllgBergpVO - Allgemeine Bergpolizeiverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Feuerungsanlagen jeder Art sind unter Tage verboten. Ausnahmen kann die Berghauptmannschaft bewilligen.

In Kraft seit 09.01.2002 bis 31.12.9999
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