Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Volksabstimmungen auf Grund des Zweiten Hauptstückes der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (§ 131 c WStV) sind nach den folgenden Vorschriften durchzuführen.
In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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