Norm: MRK Art6 Abs1 II5b2StPO §3StPO §281 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Durch die Unterlassung der Beweisführung hat das Berufungsgericht gegen den Grundsatz der materiellen Wahrheitsforschung (§ 3 StPO) verstoßen. Zwar ist eine Verletzung dieses Grundsatzes an sich nicht mit Nichtigkeit bedroht. Unter dieser Sanktion steht jedoch die Abweisung von Beweisen oder die Unterlassung der Entscheidung darüber, soferne dadurch Grundsätze des Verfahrens hintan... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §466 Abs2StPO §467 Abs1StPO §478 Abs1
Rechtssatz: Nach der Vorschrift des § 3 StPO ist das Gericht verpflichtet, den Beschuldigten auch dort, wo es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, über seine Rechte zu belehren. Da bei einem Abwesenheitsurteil eine mündliche Rechtsmittelbelehrung im Anschluß an die Urteilsverkündung nicht in Betracht kommt, bestimmt § 152 Abs 3 Geo, daß mit dem Abwesenheitsurteil stets eine (schriftliche... mehr lesen...
Norm: StPO §3
Rechtssatz: Die Manuduktionspflicht wird gegenüber einem durch einen Verteidiger vertretenen Angeklagten erst dann aktuell, wenn der Verteidiger erkennbar versagt (Mayerhofer Rieder StPO 3.Auflage § 3 Entscheidung 175, 177, 178; Bertel, Die Fürsorgepflicht des Richters, AnwBl 1977,159). Entscheidungstexte 15 Os 96/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1994 15 Os 96/94 ... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §292StVG §3 Abs2StVG §7 Abs3
Rechtssatz: Bloße Feststellung des durch Unterlassung einer Mitteilung, daß infolge Aufhebung eines zu Unrecht gewährten Strafaufschubes die Strafe unverzüglich - bei sonstiger Vorführung - anzutreten war, bewirkten Verstoßes gegen die Manuduktionspflicht (§ 3 StPO), weil dem Verurteilten, der durch die Fehlleistung des Erstgerichtes faktisch in den Genuß eines ihm zustehenden Strafaufschubes von m... mehr lesen...
Norm: StPO §3StVG §3 Abs2StVG §7 Abs3
Rechtssatz: Der Verurteilte, dem die - ab Zustellung der schriftlichen Aufforderung zum Strafantritt laufende (vgl SSt 46/19) - einmonatige Frist zur Ordnung seiner Angelegenheiten bereits einmal eingeräumt worden ist, bedarf keiner nochmaligen Aufforderung nach § 3 Abs 2 StVG unter neuerlicher Fristgewährung; dies selbst dann, wenn aus Anlaß eines an sich zulässigen Strafaufschubsantrages die vorläufige He... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §68 Abs2StPO §254 Abs2
Rechtssatz: Eine aus der Verpflichtung des Gerichtes zur Erforschung der materiellen Wahrheit während einer Hauptverhandlung angeordnete Beischaffung möglicher Beweismittel gemäß § 254 Abs 2 StPO läßt nicht den Schluß zu, daß deshalb die Mitglieder des Schöffensenates als Untersuchungsrichter tätig wurden, mögen auch bei den durchgeführten Erhebungen Umstände zu Tage treten, die den öffentlichen Ankläger... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §473 Abs2StPO §475 Abs1StPO §476
Rechtssatz: Das Berufungsgericht darf nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils - aus welchen Gründen immer - nur dann in der Sache selbst entscheiden, wenn es im Urteil die Tatsachen, die bei richtiger Anwendung des Gesetzes dem Erkenntnis zugrunde zu legen wären, nach einem mängelfreien Verfahren mit unbedenklicher
Begründung: festgestellt findet. Andernfalls muß es - von dem im § 470 Z 3 S... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §281 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Zur Frage der Abstandnahme von der Durchführung von Entlastungsbeweisen; Abgrenzung einer vorgreifenden Beweiswürdigung von einer absolut untauglichen Beweisführung. Entscheidungstexte 11 Os 22/92 Entscheidungstext OGH 24.03.1992 11 Os 22/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde H***** B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Nacht zum 4.April 1991 in Korneuburg G***** S***** außer dem Fall des § 201 Abs. 1 StGB mit Gewalt zur Duldung des Beischlafes genötigt, indem er die Genannte festhielt, ihr den Hosenrock, die Strumpfhose und die Unterhose gewaltsam auszog, wobei der Hosenrock (eine "Naht war eingerissen, der Zippverschluß war aufgerissen" - US 11... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.April 1956 geborene Reinhard L***** und der am 20.April 1962 geborene Stefan S***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1, 143, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt und nach dem ersten Strafsatz des § 143 StGB Reinhard L***** zu sechs Jahren und Stefan S***** zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Schuldspruchs haben sie am 21.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 3.Oktober 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Reisenleitner, Dr. Lachner, Dr. Kuch und Dr. Hager als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hofbauer als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Alfred B***** und Emanuel V***** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt U 62/89 des Bezirksgerichtes Grein ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 27.Juli 1989 gegen 10.10 Uhr ereignete sich auf der Bundesstraße 119 a im Gemeindegebiet St. Georgen am Walde bei der Kreuzung mit dem Güterweg Ebenedt ein Verkehrsunfall. Als Otto S***** mit dem LKW St 242.059 nach links in den Güterweg einbiegen wollte, wurde sein Fahrzeug von einem nachfolgenden LKW (pol. KZ O 366.141), der von Kämil A***** gelenkt wurde, im Zuge eines Überholmanövers g... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §271 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 271 Abs 4 erster Satz zweiter Fall StPO ist die stenographische Aufzeichnung aller Aussagen und Vorträge auf rechtzeitiges Verlangen einer Partei und gegen vorläufigen Erlag der Kosten stets zu verfügen, mithin zwingend vorgesehen und daher keineswegs dem Ermessen des Gerichtes anheim gestellt. Die rechtzeitige Stellung eines solchen Antrages allein - ohne gleichzeitigen Erlag des für die Beiziehu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.März 1961 geborene Peter P*** der Verbrechen des versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach den §§ 15, 206 Abs 1 StGB (1) und der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er ab dem Winter 1984 bis zum 3.Februar 1988 zu wiederholten Malen die am 3. Februar 1974 geborene Slobodanka M*** an Brüsten und Geschlechtsteil abgegriffen (2) und ab Mai 1987 mit ihr den Beischlaf zu unternehmen versu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Josef P*** (zu Punkt 1 des Schuldspruchs) des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB (aF) und (zu Punkt 2) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu 1) am 27.Juli 1986 in Guttaringberg Gilda K*** (damals S***) mit Gewalt, nämlich durch Versperren der Türen seines PKWs, Versetzen eines heftigen Schlages in das Gesicht, Niederdrücken... mehr lesen...
Norm: StPO §3
Rechtssatz: Eine Manuduktionspflicht des (beisitzenden) Richters (eines Schöffengerichtes) gegenüber anwaltlich vertretenen Beschuldigten (Angeklagten) besteht nicht. Nur wenn der Verteidiger offensichtlich versagt, muß das Gericht dem Beschuldigten helfen. Entscheidungstexte Ds 7/89 Entscheidungstext OGH 15.12.1989 Ds 7/89 15 Os... mehr lesen...
Gründe: Mit dem durch einen Protokolls- und Urteilsvermerk gemäß § 458 Abs. 2 StPO aF beurkundeten Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 17. Feber 1987, GZ 13 E Vr 948/86-14, wurde der am 20. März 1950 geborene Erich W*** der Vergehen der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB sowie der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.Juli 1963 geborene Angestellte Christian R*** wurde des Vergehens nach § 1 Abs 1 lit a, c und e PornG (Bundesgesetz vom 31.März 1950, BGBl. Nr. 97) schuldig erkannt, weil er am 10. März 1987 in Wien in gewinnsüchtiger Absicht in zwei von ihm verantwortlich geführten Sexshops verschiedene im Urteilsspruch näher bezeichnete Videokassetten und Druckwerke zum Zwecke der Verbreitung vorrätig gehalten und anderen angeboten, wobei - wie infolge eines die lit e nicht ind... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Heinz H*** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 14.Februar 1988 in Feldkirchen bei Graz den unmündigen Wolfgang L*** (geboren am 4. August 1981) auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbrauchte, indem er ihn veranlaßte, seinen Penis und seine Zunge abzuschlecken und an ihm einen Analverkehr durchführte. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §494a Abs4StPO §498 Abs2
Rechtssatz: Der Lauf der Beschwerdefrist wird grundsätzlich durch die Eröffnung des Beschlusses ausgelöst. Die Sonderregelung des § 494 a Abs 4, letzter Satz, StPO kommt dann nicht zum Tragen, wenn eine Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung nicht oder nicht rechtzeitig (zulässigerweise) eingebracht wird. Im Fall eines in der Hauptverhandlung hinsichtlich des Urteils abgegebenen Rechtsmittelverzichts ist... mehr lesen...
Gründe: Hans Gustav T*** wurde mit dem sogleich nach Verkündung zufolge Rechtsmittelverzichtes rechtskräftig gewordenen Urteil (eines Einzelrichters) des Landesgerichtes Innsbruck vom 14. März 1988, GZ 29 Vr 88/88-13, eines Verbrechens schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Wie aus einem vom Obersten Gerichtshof eingeholten Bericht hervorgeht, verkündete der Einzelrichter gleichzeitig mit dem Urteil den - gesondert ausgefertigten (ON 14) - Beschluß, daß die zufo... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §46 ffStPO §390 Abs1
Rechtssatz: Schon vor Inkrafttreten des § 47 a StPO nF war der nicht rechtsfreundlich vertretene Privatankläger in sinngemäßer Anwendung des § 3 StPO über seine prozessualen Rechte (hier: durch Anschluß einer Rechtsmittelbelehrung zu einem Einstellungsbeschluß und Kostenbeschluß) zu belehren. Entscheidungstexte 15 Os 63/88 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §281 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die prozessuale Belehrungspflicht kann nur dann einer Urteilsnichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO zugrunde liegen, wenn er dazu führt, daß über einen im betreffenden Vorbringen des Angeklagten der Sache nach (ansatzweise) enthaltenen Antrag infolge dessen formeller Mangelhaftigkeit nicht oder ablehnend erkannt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Josef E*** und Otto L*** (1.) des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 (zweiter Fall), 302 Abs 1 StGB, E*** auch (2.) des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch (in ein Lebensmittelgeschäft, um seinen Hunger zu stillen,) nach §§ 15, 127 Abs 1, 129 Z 1 StGB und L*** zudem (3.) des Vergehens der Sachbeschädigung (durch Zerschlagen einer Glasscheibe im Wert von 1.200 S) nach § 125 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.März 1943 geborene Gastwirt Ratko K*** - insoweit abweichend von der (nach rechtskräftigem Unzuständigkeitsurteil des Einzelrichters vom 22. April 1986, ON 18, eingebrachten) auf das Verbrechen der schweren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1, Abs 2 Z 1, 85 Z 1 StGB gerichteten Anklageschrift vom 2. Juni 1987 (ON 31) - des im Urteilsspruch zwar unrichtig, indessen sanktionslos (vgl SSt 47/33 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Gerhard H*** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2, 161 Abs 1 StGB (Punkt 1 a und b des Urteilssatzes), des Vergehens der versuchten Anstiftung zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach §§ 15 Abs 2, 12 zweiter Fall StGB (Punkt 2) und des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (Punkt 3) schuldig erkannt. Darnach hat er als Geschäftsführer der Firma Gerhard H*** Autohandels- un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der beschäftigungslose Max K*** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach (§ 127 Abs. 1 - vgl. 10 Os 160/76 ua) § 131, erster Fall, StGB (Pkt. 1 des Schuldspruches) und des Vergehens der (versuchten) Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (Pkt. 2 des Schuldspruches) schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz 1./ am 12.Oktober 1987 Verfügungsberechtigten der Firma B*** eine Dose Nescafe im Wert von 64,90 Schilling mit Bereicherungsv... mehr lesen...