Norm
StPO §3Rechtssatz
Die Manuduktionspflicht wird gegenüber einem durch einen Verteidiger vertretenen Angeklagten erst dann aktuell, wenn der Verteidiger erkennbar versagt (Mayerhofer Rieder StPO 3.Auflage § 3 Entscheidung 175, 177, 178; Bertel, Die Fürsorgepflicht des Richters, AnwBl 1977,159).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0096569Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.11.2021