Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Revision des Klägers: a) Da der Kläger dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei Erfüllung der die Beklagte treffenden Warn- und Aufklärungspflicht nicht eingetreten wäre (RIS-Justiz RS0022700), hält sich die Ansicht des Berufungsgerichtes im Rahmen der Grundsätze der Rechtsprechung, dass der Kläger hätte beweisen müssen, dass er bei Aufklärung über den Beginn der Skontofrist für eine rechtzeitige Überweisung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Teilurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 1. 7. 1996, 7 Cg 97/95s-19 (im folgenden jeweils kurz: Vorprozess), wurde die nunmehrige Klägerin als beklagte Partei schuldig erkannt, der Verlassenschaft nach Helga Sch***** S 372.056 samt 4 % Zinsen aus S 192.403,20 vom 7. 4. 1995 bis 24. 1. 1996 und aus S 372.056 ab 25. 1. 1996 zu bezahlen. Gegenstand dieses Verfahrens bildeten Schäden im Zusammenhang mit Bauarbeiten am Nachbargrundstück der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beauftragte zunächst die beklagte Partei mit der Planung und Errichtung des Rohbaues seines Einfamilienhauses. Die beklagte Partei zog ihrerseits Dipl.-Ing. Heinz L***** als Architekten heran, der den Einreich- und Lageplan verfasste. Darin wurde auch der Verlauf des Regen- und des Schmutzwasserkanals bis hin zum öffentlichen Kanal eingezeichnet. In der Folge löste der Kläger das Vertragsverhältnis mit der beklagten Partei und übertrug die Baule... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1037ABGB §1302 AZPO §21
Rechtssatz: Ein Solidarschuldner hat die Kosten eines Vorprozesses und einen Verzögerungsschaden ab Zustellung der Streitverkündigung anteilig zu tragen, wenn er sich trotz Streitverkündigung nicht am Prozess zwischen dem Gläubiger und dem in Anspruch genommenen Solidarschuldner beteiligte. Die Zustellung einer vom belangten Solidarschuldner gegen den weiteren Solidarschuldner erhobenen Klage, mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Eigentümer eines an die Liegenschaft der Kläger angrenzenden Grundstücks (in der Folge Geschädigter) erlitt im Jahre 1989 durch eine von der Liegenschaft der Kläger ausgehende Überflutung einen Schaden, dessen Ersatz er mit einer im Jahr 1990 beim Erstgericht gegen die nunmehrigen Kläger und damaligen Beklagten anhängig gemachten Klage geltend machte. Die Kläger brachten ihrerseits noch im Zuge des vom Geschädigten gegen sie angestrengten Verfahrens gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat als Unterfrachtführer Parkettbodenholz von Schweden nach Österreich transportiert und zwar in einem einzigen durchgehenden Transport. Der österreichische Käufer des Holzes hat zu 9 Cg 22/91 = 6 Cg 160/95x des Landesgerichtes Linz den Fixkostenspediteur P***** GesmbH auf Schadenersatz infolge Beschädigung und Vernässung des Transportgutes geklagt und S 219.902,96 zzgl. gestaffelter Zinsen rechtskräftig ersiegt. In jenem Vorprozeß war d... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 492 Grundbuch E*****, und zwar der Erstkläger zu 313/1000, die Zweit- und Drittkläger je zu 214/1000 und der Viertkläger zu 259/2000-Anteilen. Die beklagte Partei wurde mit Grabungsarbeiten auf dieser Liegenschaft beauftragt. Die am Hang oberhalb der Liegenschaft der Kläger anschließende Liegenschaft EZ 400 Grundbuch Ehrendorf steht im Eigentum des Ehepaares Norbert und Margaretha H*****. Im Verfahren 5 Cg 92/93s de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Eigentümerin von 3692/10.000 Anteilen an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** G*****, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung top 2 untrennbar verbunden ist. Anfang 1994 wollte sie die Wohnung verkaufen. Am 24. 3. 1994 erteilte sie dem Immobilienbüro S***** einen Alleinvermittlungsauftrag. Das Immobilienbüro S***** vermittelte der Klägerin (ua) Johann G***** als Interessenten. Johann G***** behauptete, die Klägerin habe ihm am 11. 4. 1994 d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt (ua) Metallgußtische, darunter den Modelltisch "M*****". Sie stand mit der T***** GmbH in O***** in Geschäftsbeziehung. Die T***** GmbH beantragte zu 24 Cg 142/98k des Handelsgerichtes Wien, der Klägerin mit einstweiliger Verfügung die Behauptung zu untersagen, daß die T***** GmbH Modelle der Klägerin, insbesondere das Modell "M*****" in einem Abguß minderer Gußqualität, in allen Einzelheiten nachahmt. Das Handelsgericht Wien erli... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erstellte auf Grund eines am 14. 6. 1995 abgeschlossenen Werkvertrages verschiedene Einreichpläne für die M***** GmbH. Er verrechnete dafür einen Werklohn von insgesamt 90.057 S, der spätestens am 10. 8. 1995 fällig wurde. Der Beklagte war alleiniger Geschäftsführer der MAP M***** GmbH. Er erfuhr von dem der Klägerin erteilten Auftrag erst durch die Rechnung. Auf seine Nachfrage hin erklärte ihm sein Mitarbeiter Kurt M*****, daß es sich um Planungen eine... mehr lesen...
Begründung: Am 7. November 1993 ereignete sich im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall, an dem der in der Folge verstorbene Dr. Rodmar A***** (im folgenden als Erstkläger bezeichnet), die Zweitklägerin und Christa E***** jeweils als Reiter eines Pferdes und der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Motorrades beteiligt waren. Die vom Erstbeklagten benützte Bundesstraße verläuft im Freilandgebiet über mehrere 100 m gerade. V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Eltern und Rechtsvorgänger des Klägers waren Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Haus in Bürs, in dem ein gastgewerblicher Betrieb geführt wird, der vom 1. März 1989 bis 28. Februar 1994 an eine Gesellschaft m.b.H. (GmbH) verpachtet war. Nach Beendigung dieses Bestandverhältnisses brachte die GmbH am 29. April 1994 gegen die Rechtsvorgänger des Klägers als (seinerzeitige) Verpächter eine Klage mit dem Begehren unter anderem auf Herausgabe folgender ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Teil des Gebiets einer Tiroler Gemeinde wird von einem Wiesenbach durchflossen. Dessen Gerinne verläuft zunächst durch einen Wald, anschließend über einige hundert Meter durch Wiesen und sodann durch Siedlungsgebiet. Das Erdgerinne hat im Bereich der Wiesen ein Durchflußprofil von etwa 50 bis 60 cm Breite und etwa einem halben Meter Tiefe. In diesem Bereich wird der Bach von zwei Feldwegen überquert. Dort bestanden im September 1989 Rohrdurchlässe mit eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §861ABGB §918 Ib6ZPO §17ZPO §21ZPO §41 C2ZPO §47
Rechtssatz: Wird von den Hauptparteien im Zuge des Berufungsverfahrens ein gerichtlicher Vergleich (mit gegenseitiger Kostenaufhebung) abgeschlossen, verletzt die Partei, die ihrem Vertragspartner den Streit verkündet hatte, worauf dieser auf ihrer Seite dem Verfahren als Nebenintervenient beitrat, jedenfalls dann keine nachvertraglichen (nachwirkenden) Treuepflichten und Sorg... mehr lesen...
Begründung: In einen 1988 eingeleiteten Verfahren vor dem Erstgericht hatte die nunmehrige erste Beklagte, eine politische Gemeinde, die übrigen Beklagten, damals Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft, auf Zahlung von mehr als S 1,8 Mio geklagt. Sämtliche Parteien des damaligen Prozesses hatten dem nunmehrigen Kläger den Streit verkündet. Daraufhin war dieser auf Seite der klagenden Gemeinde dem Streit als Nebenintervenient beigetreten. Im ersten Rechtsgang wurden die damaligen B... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von US $ 115.180,--. Sie habe der Beklagten den Auftrag erteilt, elektronische Geräte von Hamburg nach Moskau zu transportieren. Die Beklagte habe den Frachtauftrag der Chr. C***** GmbH & Co KG weitergegeben, welche ihrerseits die Trans-D*****, Polen, mit der Durchführung des Frachtauftrages beauftragt habe. Beim Transport durch Polen sei das gesamte Frachtgut abhandengekommen. Die Beklagte treffe dafür die Haft... mehr lesen...
Norm: ZPO §§21ZPO §41
Rechtssatz: Die Streitverkündung verfolgt einen doppelten Zweck, nämlich einerseits die
Begründung: zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber dem Dritten und andererseits den Versuch, eine Unterstützung durch den Dritten im laufenden Prozeß zu erreichen. Entscheidungstexte 15 R 72/98p Entscheidungstext OLG Wien 13.07.1998 15 R 72/98p ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27.5.1989 war der im Laufe des Verfahrens verstorbene (ursprüngliche Kläger) F***** S***** Fahrgast eines vom Erstbeklagten gelenkten und der Zweitbeklagten gehörigen Autobusses *****. Er verließ den Autobus in der Haltestelle B***** gegenüber Haus Nr.188 nächst der Kreuzung mit der G*****. Einige Zeit später wurde er im Haltestellenbereich schwer verletzt aufgefunden. Die klagende Verlassenschaft bzw der im Laufe des Verfahrens verstorbene F***** S****... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs2ZPO §20ZPO §21ZPO §528 Abs2 Z2 BZPO §528 Abs2 Z2 LEO §402 Abs1
Rechtssatz: Durch die Entscheidung des verstärkten Senates 1 Ob 2123/96d hat sich an der Rechtsprechung zur Rechtsmittelbefugnis des Nebenintervenienten und der die Nebenintervention nicht ablehnenden Partei nichts geändert. Wird daher die Nichtzulassung des Nebenintervenienten vom Rekursgericht bestätigt, so ist ein dagegen erhobener Revisionsrekurs nach § 528 Abs... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadenersatz mit dem Vorbringen, diese habe als Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Hauses an der hofseitigen Grundgrenze ein Gerüst aufstellen lassen, dieses aber nicht auf dem eigenen Grund, sondern dem benachbarten, der Klägerin gehörigen Haus befestigt und dabei Dachhaut und Dachkonstruktion beschädigt. Die Beklagte wandte ein, es seien keine Beschädigungen entstanden. Sie habe die von ihr in Auftrag gegebenen Renov... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Anfechtungsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachten Anfechtungsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Der Kläger macht als Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO geltend, die Vorinstanzen hätten die Bindungswirkung zweier in Vorverfahren ergangener, seinen nunmehr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da § 46 ASGG die Revisionszulässigkeit behandelt, kann kein Zweifel daran bestehen, daß mit der Übergangsbestimmung des Art X § 2 Z 7 der ASGG-Nov 1994, BGBl Nr 624/1994, wonach Art I Z 8 (hinsichtlich der §§ 44 Abs 1 und 45 bis 47 ASGG) anzuwenden ist, wenn das Datum der Entscheidung der zweiten Instanz nach dem 31.12.1994 liegt, jene Entscheidung gemeint ist, die mit Revision angefochten wird. Die Interpretation der b... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1037ZPO §17 AZPO §19 IAZPO §20 IZPO §21
Rechtssatz: Aus der Bindungswirkung des Vorprozesses des zahlenden Gesamtschuldners für den trotz Streitverkündung nicht beitretenden anderen Gesamtschuldner ergibt sich, dass der zahlende Gesamtschuldner vom Mitschuldner gemäß § 1037 ABGB auch Ersatz für die Kosten des Vorprozesses und den dem Geschädigten gezahlten Verzögerungsschaden verlangen kann. Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Kardiologischen Universitätsklinik des Allgemeinen Krankenhauses der Klägerin wurde am 25.9.1970 bei einer Patientin wegen eines Lymphödems eine Operation am rechten Unterschenkel unter Anwendung einer neuen Behandlungsmethode (Auswickelung des Unterschenkels nach der Methode Van der Molen in Allgemeinnarkose) durchgeführt. Die Operation, bei der kein ärztlicher Kunstfehler begangen wurde, führte eine Universitätsprofessorin der I.Universitätshautkli... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §931ABGB §1295 Ia7ABGB §1302 BZPO §19 IAZPO §20 IZPO §21
Rechtssatz: Die Prozesskosten des Vorprozesses sind daher im grundsätzlichen ebenso als typische Folge der unterlassenen Streithilfe zu qualifizieren und daher von der Interventionswirkung der Streitverkündung umfasst. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Regresskläger die Kosten des Vorprozesses unabhängig von Haftungsgründen, die in seine eigene Verantwortungssphä... mehr lesen...
Norm: ABGB §931ZPO §20 IZPO §21
Rechtssatz: Die Interventionswirkung einer Streitverkündung bezieht sich jedenfalls dann nicht auf ein materielles Alternativverhältnis, wenn dieses zum Rechtsverhältnis des Vorprozesses, in dem der Streit verkündet wurde, in keinem Verhältnis "gegenseitig ausschließender Bedingtheit" steht. (Hier: Im Vorprozeß wurde der Kläger von seinem Grundnachbarn auf Grund eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs unter ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Pächterin eines Grundstücks in Gallneukirchen. Auf einem Nachbargrundstück, dessen Eigentümer ein Dritter ist, wurde 1991 eine Betriebshalle samt Bürogebäude errichtet. Dort trat nach heftigen Regenfällen am 22.August 1992 ein massiver Wassereinbruch im Erdgeschoß der Betriebshalle und im Keller des Bürogebäudes ein. In einem Vorprozeß wurde die hier klagende und dort beklagte Partei schuldig erkannt, dem Dritten 362.324,56 S samt 9 % Zinsen aus... mehr lesen...
Norm: ZPO §21MRG §30 Abs2 Z7 B
Rechtssatz: Wurde zwischen dem Pächter eines Unternehmens und dem Hauptmieter des Geschäftslokals, in dem das Unternehmen betrieben wird, eine "strenge" Betriebspflicht vereinbart, muß dennoch dem im Ausgleich befindlichen Pächter auch bei (vorläufiger) Schließung des Geschäftslokals die Möglichkeit eingeräumt werden, nachzuweisen, daß mit der Wiederaufnahme regelmäßiger geschäftlicher Betätigung zu rechnen sei. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte und Widerklägerin (in der Folge kurz Beklagte) war Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten, in denen sie ein Unternehmen betrieb. Das Unternehmen verpachtete sie mit Vertrag vom 9.9.1983 an die Rechtsvorgängerin der klagenden und widerbeklagten Partei (in der Folge kurz klagende Partei). Im Pachtvertrag war die Betriebspflicht der Pächterin vereinbart. Am 8.4.1992 wurde über das Vermögen der klagenden Partei das Ausgleichsverfahren eröffnet. Am... mehr lesen...
Norm: ABGB §931ZPO §20 IZPO §21ZPO §411 BbDHG §3DHG §4
Rechtssatz: Die Wirkungen eines materiell rechtskräftigen zivilgerichtlichen Urteils erstrecken sich soweit auf den einfachen Nebenintervenienten und denjenigen, der sich am Verfahren trotz Streitverkündung nicht beteiligte, als diese Personen als Parteien eines als Regressprozess geführten Folgeprozesses keine rechtsvernichtenden oder rechtshemmenden Einreden erheben dürfen, die mit den no... mehr lesen...