Entscheidungsgründe: Die klagende Partei schloß mit dem Erst- und dem Zweitbeklagten am 24.Mai 1989 einen Architektenwerkvertrag, der die Errichtung einer Produktionshalle zum Gegenstand hatte. Der Erst- und der Zweitbeklagte verpflichteten sich darin, Büroleistungen (Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Kostenberechnungsgrundlage, Ausführungs- und Detailzeichnungen, künstlerische, technische und geschäftliche Oberleitung der Bauausführung) zu erbringen und die örtliche Bauaufsicht wa... mehr lesen...
Norm: ABGB §931DHG §3DHG §4ZPO §19 IAZPO §21
Rechtssatz: Derjenige, dem der Streit verkündet wurde, der aber dem Verfahren nicht als Nebenintervenient beitrat, kann in jedem (nicht nur im Regressprozess) denselben Ausgleich betreffenden Folgeprozess keine Einwendungen erheben, die er schon im Vorprozess hätte erheben können und die dort für die Entscheidung wesentlich wären. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) Rudolf S*****, 2) Klaus V*****, 3) Theresia V*****, 4) Karin R*****, 5) Josef W*****, 6) Katharina W*****, 7) Siegfried G*****, 8) Gabriele G*****, 9) Gert S*****, 10) Erwin F*****, 11) Helm... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §21
Rechtssatz: An die Streitverkündung und an den darauf erfolgten Beitritt als Nebenintervenient sind weder besondere rechtliche Nahebeziehungen noch ein vertragsähnliches Verhältnis mit wechselseitigen Treuepflichten, Sorgfaltspflichten, Aufklärungspflichten und Fürsorgepflichten geknüpft. Die Hauptpartei bleibt vielmehr Herrin des Verfahrens, ihr allein obliegt die Disposition über den Streitgegenstand und sie kann alle i... mehr lesen...
Begründung: Die (im Verfahren erster Instanz noch als zweitbeklagte Partei in Anspruch genommene Baugeräte-Verleih Hans A*** Gesellschaft mbH - in der Folge kurz Firma A***) und die beklagte Partei stehen seit Jahren vor allem insoweit in Geschäftsbeziehung, als die Firma A*** mit einer eigens dafür konstruierten Maschine Altreifen zerkleinert und die beklagte Partei zumeist durch Subunternehmer alte Reifen anliefert und die zerkleinerten Teile zur Weiterverarbeitung wieder abnimm... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1977 errichtete die klagende Partei über Auftrag des Elektrodenwerkes S*** Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden kurz Elektrodenwerk S***) die Stahlkonstruktion für eine 35 m lange und 9 m breite Lagerhalle ohne Seitenwände, welche am 7.1.1981 einstürzte. Der Beklagte (gegen den ursprünglich mitgeklagten Zweitbeklagten wurde das Verfahren nicht fortgesetzt) hatte der klagenden Partei für die Errichtung der Stahlkonstruktion eine statische Berechnung erstel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes zu der hier allein entscheidenden Frage des Ausschlusses des Rückgriffsanspruches nach § 4 Abs. 2 DHG ist zutreffend und entspricht der ständigen Rechtsprechung. Es genügt daher, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG; ZAS 1979/2; DRdA 1980/8; Arb. 10.015 mwH). Soweit die Revision ein Einverständnis des Beklagten zum Ersatz des Schadens durch die Klägerin unterstellt, geht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zweitbeklagte Partei ist die Komplementärgesellschafterin der erstbeklagten Partei. Der Kläger begehrt von beiden beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung eines Betrages von S 82.511,15 brutto sA an Gehalt und Kündigungsentschädigung für die Monate Oktober und November 1984, Weihnachtsremuneration und Urlaubsentschädigung mit der Behauptung, er sei am 15. Oktober 1984 ungerechtfertigt entlassen worden. Im Klagsbetrag ist ein der Höhe nach außer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ZPO §21
Rechtssatz: Eine Verpflichtung, die Aufforderung zum Beitritt als Nebenintervenient zu befolgen oder sich auch nur zum Klageanspruch zu äußern, besteht nicht. Bei einer diesbezüglichen Unterlassung kann daher der in Anspruch genommene Gesamtschuldner weder für die Kosten des Gegners im Vorprozeß noch für die eigenen Prozeßkosten gegen den Mitschuldner Vollregreß oder Teilregreß nehmen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §21ZPO §25
Rechtssatz: Ein solcher Schriftsatz ist dem Dritten unbeschadet seines Inhaltes ohne Beifügen eines Schlusses (vgl § 25 ZPO) zuzustellen. Entscheidungstexte 8 Ob 504/83 Entscheidungstext OGH 17.02.1983 8 Ob 504/83 Veröff: JBl 1984,265 7 Ob 213/98v Entscheidungstext OGH 10.08.1998 7 Ob 213/98v Auch; ... mehr lesen...
Die klagende Bauunternehmerin war im Jahre 1976 von Adolf E beauftragt worden, das in seinem Eigentum stehende Hotel T in K abzutragen und an seiner Stelle einen Neubau zu errichten. Die Durchführung der erforderlichen Sprengarbeiten hatte die Klägerin dem Beklagten - einem selbständigen Sprengmeister - übertragen. Nach der letzten Sprengung traten an dem unmittelbar benachbarten Haus des Dr. Bernhard A erhebliche Schäden auf; Dr. A mußte seine Wohnung und sein Büro räumen und sich in... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 BZPO §17 AZPO §19 IAZPO §21
Rechtssatz: Einwand des Nebenintervenienten, dem der Streit verkündet wurde und der nunmehr von der seinerzeitigen Hauptpartei im Regreßprozeß belangt wird, diese haben den Vorprozeß mangelhaft geführt und der Nebenintervenient sei durch die Prozeßlage im Zeitpunkt der Hauptpartei daran verhindert worden, wirksame Verteidigungsmittel vorzubringen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der klagende Rechtsträger, die Republik Österreich, begehrt im Amtshaftungsverfahren die Feststellung, daß ihr der Beklagte im Regreßwege für alle Aufwendungen hafte, zu denen sie auf Grund des von ihm verschuldeten Verkehrsunfalls vom 16. Feber 1977 herangezogen werde. Hiezu brachte die Klägerin in erster Instanz vor, daß die Geschädigten Schadenersatzansprüche geltend gemacht hätten, eine Verurteilung der Klägerin oder auch ein Anerkenntnis von ihrer Seite aber noch nicht erfolgt se... mehr lesen...
Norm: AHG §10ZPO §21
Rechtssatz: Im Amtshaftungsverfahren ist die Unterlassung der Streitverkündigung mit keinen Rechtsfolgen verbunden. Entscheidungstexte 1 Ob 30/78 Entscheidungstext OGH 10.01.1979 1 Ob 30/78 Veröff: JBl 1980,100 = SZ 52/2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035580 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §961ABGB §972ABGB §973ZPO §21 ff
Rechtssatz: Der Entlehner kann dem Verleiher einer fremden Sache den Mangel seines Eigentums selbst dann nicht entgegenhalten wenn er behauptet, vom Eigentümer der verliehenen Sache zu deren Zurückbehaltung ermächtigt worden zu sein. Gegen allfällige in diesen Fall bestehende widerstreitende Herausgabeansprüche kann sich der Entlehner bis zu einem gewissen Grad durch die Benennung des Auktors schützen... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, der Beklagte sei bei ihm bis April 1975 als Pflasterer beschäftigt gewesen. Der Beklagte habe als Vorarbeiter bei der Durchführung von Versetzarbeiten auf einer Baustelle der Tauernautobahn dadurch grob fahrlässig gehandelt, daß er die auf dem Untergrund liegende Schneeschicht nicht entfernte, sondern darauf die Betonschicht anbrachte, auf welche die Steine gesetzt wurden. Dadurch sei dem Kläger wegen Durchführung von Verbesserungsarbeiten ein Schaden in der Höhe... mehr lesen...
Norm: DHG §3DHG §4ZPO §21
Rechtssatz: Im Falle der Unterlassung einer Streitverkündigung bleiben der Anspruch des einen Teiles, aber auch die Einwendungen des anderen Teiles, die gegen den Dritten zu seinem Nachteil nicht angeführt wurden, gewahrt; im Falle einer freiwilligen Zahlung ohne Einverständnis des anderen Partners und ohne Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils aus dem sich die Zahlungspflicht ergibt, besteht der Rückgriffsanspruch ü... mehr lesen...
Norm: StPO §21StPO §22
Rechtssatz: Zur Frage, ob ein Senatsmitglied, das in der Frage der Zulässigkeit einer Berufung unterlegen ist, auch über die Strafbemessung mitstimmen muß (siehe Beratungsprotokoll). Entscheidungstexte 11 Os 169/72 Entscheidungstext OGH 21.12.1972 11 Os 169/72 Verstärkter Senat European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
In dem zwischen den Streitteilen anhängigen Rechtsstreit wies das Erstgericht nach Vernehmung des ärztlichen Sachverständigen Dr. X. das Klagebegehren, es werde festgestellt, daß der Beklagte dem Kläger für alle künftigen Schäden aus der vom Beklagten dem Kläger am 15. Juni 1961 mit einem Blasrohr zugefügten Verletzung des linken Auges zur Gänze ersatzpflichtig sei, ab. Der Kläger erhob fristgerecht Berufung. Er verkundete mit einem am 6. April 1964 beim Erstgericht überreichten Schri... mehr lesen...
Norm: ZPO §21ZPO §514 C1
Rechtssatz: Wies das Erstgericht den Antrag auf Zustellung der Streitverkündigung zurück und trug das Rekursgericht die Zustellung auf, dann ist Revisionsrekurs unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 197/64 Entscheidungstext OGH 24.09.1964 5 Ob 197/64 Veröff: JBl 1965,212 = SZ 37/130 7 Ob 213/98v Entscheidungst... mehr lesen...
Der Kläger ist als Rechtsnachfolger der Firma G. & Co. vom Bezirksgericht Innsbruck zu 12 C 225/55 verurteilt worden, einem gewissen Werner H. einen Schaden von 670 S zu ersetzen, den dieser dadurch erlitten hätte, daß er im Oktober 1954 zwei Herrenmäntel in grauer Farbe zum Auffärben übergeben hatte. Der Kläger hatte diese Arbeiten der beklagten Partei übertragen. Es ist festgestellt worden, daß die Mäntel auf tiefschwarz umgefärbt wurden, weshalb Werner H. die Übernahme ablehnte... mehr lesen...
Norm: ABGB §931ZPO §21ZPO §411 Bb
Rechtssatz: Der Beklagte, dem im Vorprozeß der Streit verkündet wurde, kann den Bestand eines zwischen dem Kläger und dem Dritten festgestellten Rechtes nicht mehr bestreiten. Entscheidungstexte 1 Ob 668/57 Entscheidungstext OGH 14.05.1958 1 Ob 668/57 Veröff: EvBl 1958/3/8 S 544 = RZ 1958,138 = SZ 31/77 7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §931ABGB §1165ABGB §1313a IZPO §21
Rechtssatz: Wird im Prozeß zwischen dem Besteller und dem Unternehmer, der das Werk durch einen Dritten ausführen läßt, festgestellt, daß den Dritten ein Verschulden trifft, für das der Unternehmer gemäß § 1313 a ABGB zu haften habe, dann kann im Falle der vollzogenen Streitverkündung der Dritte, wenn er vom Unternehmer in Anspruch genommen wird, nicht einwenden, daß ihn kein Verschulden trifft. Das... mehr lesen...
Norm: ZPO §21
Rechtssatz: Einem als Ersatzpflichtigen in Aussicht genommenen Dritten, der das Durchdringen des verfolgten Anspruches verhindern will, braucht nicht erst der Streit verkündigt zu werden. Entscheidungstexte 2 Ob 699/57 Entscheidungstext OGH 27.03.1957 2 Ob 699/57 Veröff: JBl 1957,506 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Die Klage gegen die Firma Johann F. & Co. wurde Johann F., einem der offenen Gesellschafter dieser offenen Handelsgesellschaft, unter seiner Privatadresse zugestellt; bei der ersten Tagsatzung erschien ein Vertreter für Johann F., nicht aber für die offene Handelsgesellschaft. In der Klagebeantwortung hat Johann F. ausgeführt, daß seine passive Klagslegitimation nicht gegeben sei, weil die Klage nicht ihm persönlich, sondern der beklagten Firma zuzustellen gewesen wäre, wobei weit... mehr lesen...