Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Bescheid das Arbeitsmarktservice (AMS) Linz vom 08.11.2021, GZ: XXXX , wurde dem Beschwerdeführer die Notstandshilfe mangels Arbeitswilligkeit ab dem 21.09.2021 eingestellt gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 38, 24 Abs. 1, 7 und 9 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG). Begründend führte das AMS hierzu aus, dass der Beschwerdeführer eine mögliche Arbeitsaufnahme bei der Firma „ XXXX “ vereitelt habe. Auch sei durch me... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 26.07.2021 – Bescheid des AMS XXXX (in der Folge „AMS“ bzw. „bB“) an XXXX (in der Folge „bP“) – Einstellung der Notstandshilfe mangels Arbeitswilligkeit ab 24.06.2021 18.08.2021 - Vertretungsvollmacht 20.08.2021 – Beschwerde der bP 27.08.2021 – Bescheid der bB – Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde vom 20.08.2021 21.09.2021 – Beschwerde der bP gegen den Bescheid vom 27.08.2021 22.09.2021 – Beschwerdevorentscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Lilienfeld (im Folgenden: AMS) vom 12.08.2021 wurde gemäß § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 20.07.2021 bis 30.08.2021 ausgesprochen. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der nunmehrige Beschwerdeführer für eine vom AMS vermittelte zumutbare Stelle bei der Firma XXXX (Vorauswahl über das AMS Lilienfeld) nicht beworben und somit eine Arbeitsaufnahme vereitelt h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 21.04.2021: BVwG-Erkenntnis (GZ: 2237739-1/5E) - Abweisung der Beschwerde gegen den Bescheid des AMS XXXX vom 21.10.2020 betreffend den Anspruch auf Notstandshilfe im Zeitraum von 06.10.2020 bis 30.11.2020 28.04.2021: Bescheid des AMS XXXX (in der Folge „belangte Behörde“ bzw. „bB“) - Rückforderung der Notstandshilfe im Zeitraum von 06.10.2020 bis 30.11.2020 (Spruchpunkt A) und Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer dagegen gericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin erhob mit Schriftsatz vom 25.10.2021 eine näher begründete Beschwerde gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Scheibbs (in der Folge: AMS) vom 20.10.2021, mit dem es gemäß § 38 iVm § 10 AlVG den Verlust des Anspruchs der Beschwerdeführerin auf Notstandshilfebezug für die Dauer von sechs Wochen vom 13.10. bis 23.11.2021 aussprach und gemäß § 10 Abs. 3 AlVG keine Nachsicht erteilte. Mit Bescheid vom 04.11.2021 schlo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Baden (im Folgenden: AMS) vom 07.10.2021 wurde gemäß § 38 iVm 10 AlVG ausgesprochen, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 17.09.2021 bis 11.11.2021 verloren habe und dass keine Nachsicht erteilt werde. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin die Einstellung als Assistentin für Bürotätigkeiten beim Dienstgeber XXXX r GmbH vereitelt ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorweg weißt das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich darauf hin, dass mit dem gegenständlichen Erkenntnis eine Entscheidung über die Beschwerde gegen den Bescheid vom 22.7.2021 bzw. über die Beschwerdevorentscheidung vom 8.10.2021 nicht vorweggenommen wird, sondern hierüber eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht stattfinden wird, zu welcher der BF und die anderen Beteiligten mit separaten Schreiben geladen werden. I. Verfahrensgang: Mit dem im Spru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 15.06.2021 wurde gemäß § 10 iVm § 38 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum vom 28.05.2021 bis 24.06.2021 ausgesprochen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer das Dienstverhältnis bei der Firma XXXX während der Probezeit freiwillig gelöst haben.
Gründe: für eine Nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) stellte am 13.05.2004 in Österreich einen Asylantrag. Dieser Antrag wurde vom Bundesasylamt gemäß § 7 AsylG 1997 abgewiesen. Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG wurde die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Armenien für zulässig erklärt und gemäß § 8 Abs. 2 AsylG die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Armenien verfügt. Die dagegen erhobene Beschwerde wies der Asylgerichtshof mit Erkenntnis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 06.09.2021 sprach die belangte Behörde (im Folgenden: AMS) aus, dass die Beschwerdeführerin infolge Versäumnis eines Kontrollmeldetermins gemäß § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) für die Zeit von 24.08.2021 bis 31.08.2021 ihren Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe (Spruchpunkt A), und schloss die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 23.04.2021 wurde gemäß § 10 iVm § 38 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum vom 17.04.2021 bis 28.05.2021 ausgesprochen. Begründend wurde ausgeführt, dass der nunmehrige Beschwerdeführer die Aufnahme einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung bei der Firma XXXX vereitelt habe. Grü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid des AMS Schwechat (in der Folge belangte Behörde oder AMS) vom 31.08.2021 wurde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Beschwerdeführers (BF) gegen den Bescheid des AMS Schwechat vom 26.07.2021 ausgeschlossen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass das AMS mit Bescheid vom 26.07.2021 eine Ausschlussfrist gem. § 10 AlVG für die Zeit vom 12.7.2021 bis 22.8.2021 verhängt habe, da sich der BF n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Amstetten (im Folgenden: AMS) vom 20.08.2021, VSNR: XXXX , wurde festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum 15.08.2021 bis 09.10.2021 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren hätte. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin die Annahme einer zugewiesenen, zumutbaren Beschäftigung bei der XXXX KG als Reinigungskraft ab 15.08... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Schwechat (= belangte Behörde) vom 30.07.2021 wurde dem Beschwerdeführer der Bezug der Notstandshilfe für den Zeitraum vom 21.07.2021 bis 14.09.2021 gemäß § 38 iVm § 10 AlVG gesperrt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer eine Beschäftigung als Hilfsarbeiter beim Dienstgeber XXXX vereitelt habe.
Gründe: für eine Nachsicht lägen nicht vor bzw. könnten nicht berücksichtigt werden. 2. Dage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Mit Anzeigen der XXXX (in Folge auch: X-Bank bzw. beschwerdeführende Partei) an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: FMA bzw. belangte Behörde) gemäß § 73 Abs 1 Z 3 BWG betreffend Änderung in der Geschäftsleitung wurde mit Schreiben vom - 28.09.2016 die Bestellung von GL XXXX (in Folge auch: HS) (ON 18), - 19.04.2017 die Bestellung von GL XXXX (in Folge auch: GB) (ON 19), - 25.04.2017 die Abberufung von GL ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 11.06.2021 wurde festgestellt, dass der nunmehrige Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß §§ 38 iVm 10 AlVG für den Zeitraum vom 31.05.2021 – 25.07.2021 verloren habe und dass keine Nachsicht erteilt werde. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Beschwerdeführer nicht zu der vom AMS zugewiesenen Wiedereinglie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Gegen den Beschwerdeführer (in der Folge: BF) wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) vom 17.01.2020 gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung in die Türkei gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG gegen ihn ein auf die Dauer von acht Jahren befristetes Einr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden als AMS oder belangte Behörde bezeichnet) vom 01.03.2021 wurde gemäß § 10 iVm § 38 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 24.02.2021 bis 06.04.2021 ausgesprochen. Begründend wurde ausgeführt, dass der nunmehrige Beschwerdeführer die ihm zugewiesene zumutbare Beschäftigung als Bauspengler bei der Firma XXXX vereitelt habe.
Gründe: für eine Nachsicht der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer – ein philippinischer Staatsbürger – reiste nach 8-jährigem Aufenthalt in Saudi Arabien am 23.04.2014 mit einem spanischen Schengen-Visum, das am 16.04.2014 in Riad, Saudi-Arabien, ausgestellt wurde und von 23.04.2014 bis 09.05.2014 gültig war, nach Barcelona. Am 30.04.2014 begab sich der Beschwerdeführer nach Österreich und lebte über drei Jahre ohne Aufenthaltsberechtigung und behördliche Meldung bei verschiedenen Freu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse (im Folgenden: AMS) vom 06.07.2021, VSNR: XXXX , wurde im Spruchpunkt A.) festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 26.05.2021 bis 29.06.2021 keine Notstandshilfe erhalte. Im Spruchpunkt B.) wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlossen. Begründend wurde zu Spruchpunkt A.) aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde ausgesprochen, dass der Bezug der Notstandshilfe der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) für die Zeit vom 20.05.2021 bis 14.07.2021 gemäß § 38 in Verbindung mit § 10 AlVG 1977 ausgeschlossen ist. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der BF eine zumutbare Beschäftigung bei der Fir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.06.2021 sprach die belangte Behörde (im Folgenden: AMS) gegenüber der Beschwerdeführerin gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) den Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für die Zeit von 13.05.2021 bis 07.07.2021 (acht Wochen) aus. Begründend führte das AMS aus, dass die Beschwerdeführerin das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses mit möglichem Arbeitsantritt ab 13.05.2021 als Transi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Baden (im Folgenden: AMS) vom 18.01.2021 wurde festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) den Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß §10 AlVG für den Zeitraum 11.01.2021 bis 21.02.2021 verloren hat. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin das Zustandekommen einer vom AMS zugewiesenen Beschäftigung als Auftragssachbearbeiterin dadurch vereitelt habe, dass sie sich nicht beworben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsbürger Ägyptens, heiratete am 22.12.2015 eine ungarische Staatsbürgerin, die in Österreich von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machte, um – gegen die Zahlung von 2.000 Euro - einen Aufenthaltstitel sowie Zugang zum Arbeits- und Sozialsystem zu erlangen. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: der belangten Behörde) vom 30.11.2020, Zl.: XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger des Irak, stellte nach unrechtmäßiger Einreise am 16.12.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz, welchem mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 24.03.2011 stattgegeben und dem Beschwerdeführer der Status des Asylberechtigten zuerkannt wurde. 2. Auf dieser Grundlage wurde dem Beschwerdeführer zuletzt von der belangen Behörde am 17.10.2017 ein Konventionsreisepass mit der Nummer XXXX ... mehr lesen...