Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin wurde vom Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse (im Folgenden: AMS) mit Schreiben vom 04.11.2021 über ihren nächsten Kontrollmeldetermin am 18.11.2021 um 09:15 Uhr informiert. Im Schreiben befindet sich eine Information über die Rechtsfolgen einer unentschuldigten Nichtbefolgung des Termins. 2. Den Kontrollmeldetermin am 18.11.2021 nahm die Beschwerdeführerin nicht wahr. 3. Mit Bescheid des AMS vom 28.12.2021... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße (im Folgenden: AMS) vom 27.01.2021 wurde die Notstandshilfe des nunmehrigen Beschwerdeführers gemäß §§ 49 und 24 Abs. 1 iVm § 38 AlVG mit 26.01.2021 vorläufig eingestellt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den Kontrollmeldetermin am 26.01.2021 nicht wahrgenommen habe. Mit Bescheid des AMS Wien Schönbrunner Straße vom 09.03.2021 wurde unter Bezugnahme auf § 49 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 17.11.2021 verfügte die belangte Behörde (im Folgenden: AMS) die Einstellung der Notstandshilfe des Beschwerdeführers mangels Notlage gemäß § 33 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) ab 01.10.2020. 2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer binnen offener Rechtsmittelfrist Beschwerde. 3. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 30.11.2021 wies das AMS die Beschwerde mit der Maßgabe ab, das die Notstandhilfe mit 01.10.2021 eingeste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.10.2021 sprach das Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse (in der Folge: AMS) aus, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum von 28.09.2021 bis 06.10.2021 keine Notstandshilfe erhalte (Spruchpunkt A); unter einem erkannte es einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt B). 2. Der Beschwerdeführer erhob durch seine Erwachsenenvertreterin gegen diesen Bescheid vol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.12.2021 wurde vom Arbeitsmarktservice Korneuburg (in der Folge belangte Behörde genannt) der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe im Zeitraum von 09.11.2021 bis 03.01.2022 ausgesprochen. Als
Begründung: wurde das verschuldete Nichtzustandekommen einer Beschäftigung als Bekleidungsverkäuferin durch die Beschwerdeführerin angeführt.
Gründe: für eine Nachsicht konnten nicht berücksichtigt werden. 2. Mit Schrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen Mit Bescheid das Arbeitsmarktservice (AMS) Vöcklabruck vom 14. Juli 2021, GZ: XXXX , wurde der Beschwerdeführer als Inhaber der XXXX zur Zahlung eines Sonderbeitrages von 261,90 Euro in der doppelten Höhe des Dienstgeber- und des Dienstnehmeranteiles zur Arbeitslosenversicherung gemäß § 25 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) verpflichtet. Ursächlich war laut Angaben des AMS Vöcklabruck, dass Herr XXXX , am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Bescheid das Arbeitsmarktservice (AMS) Linz vom 08.11.2021, GZ: XXXX , wurde dem Beschwerdeführer die Notstandshilfe mangels Arbeitswilligkeit ab dem 21.09.2021 eingestellt gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 38, 24 Abs. 1, 7 und 9 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG). Begründend führte das AMS hierzu aus, dass der Beschwerdeführer eine mögliche Arbeitsaufnahme bei der Firma „ XXXX “ vereitelt habe. Auch sei durch me... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 26.07.2021 – Bescheid des AMS XXXX (in der Folge „AMS“ bzw. „bB“) an XXXX (in der Folge „bP“) – Einstellung der Notstandshilfe mangels Arbeitswilligkeit ab 24.06.2021 18.08.2021 - Vertretungsvollmacht 20.08.2021 – Beschwerde der bP 27.08.2021 – Bescheid der bB – Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde vom 20.08.2021 21.09.2021 – Beschwerde der bP gegen den Bescheid vom 27.08.2021 22.09.2021 – Beschwerdevorentscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Lilienfeld (im Folgenden: AMS) vom 12.08.2021 wurde gemäß § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 20.07.2021 bis 30.08.2021 ausgesprochen. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der nunmehrige Beschwerdeführer für eine vom AMS vermittelte zumutbare Stelle bei der Firma XXXX (Vorauswahl über das AMS Lilienfeld) nicht beworben und somit eine Arbeitsaufnahme vereitelt h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 21.04.2021: BVwG-Erkenntnis (GZ: 2237739-1/5E) - Abweisung der Beschwerde gegen den Bescheid des AMS XXXX vom 21.10.2020 betreffend den Anspruch auf Notstandshilfe im Zeitraum von 06.10.2020 bis 30.11.2020 28.04.2021: Bescheid des AMS XXXX (in der Folge „belangte Behörde“ bzw. „bB“) - Rückforderung der Notstandshilfe im Zeitraum von 06.10.2020 bis 30.11.2020 (Spruchpunkt A) und Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer dagegen gericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin erhob mit Schriftsatz vom 25.10.2021 eine näher begründete Beschwerde gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Scheibbs (in der Folge: AMS) vom 20.10.2021, mit dem es gemäß § 38 iVm § 10 AlVG den Verlust des Anspruchs der Beschwerdeführerin auf Notstandshilfebezug für die Dauer von sechs Wochen vom 13.10. bis 23.11.2021 aussprach und gemäß § 10 Abs. 3 AlVG keine Nachsicht erteilte. Mit Bescheid vom 04.11.2021 schlo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Baden (im Folgenden: AMS) vom 07.10.2021 wurde gemäß § 38 iVm 10 AlVG ausgesprochen, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 17.09.2021 bis 11.11.2021 verloren habe und dass keine Nachsicht erteilt werde. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin die Einstellung als Assistentin für Bürotätigkeiten beim Dienstgeber XXXX r GmbH vereitelt ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorweg weißt das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich darauf hin, dass mit dem gegenständlichen Erkenntnis eine Entscheidung über die Beschwerde gegen den Bescheid vom 22.7.2021 bzw. über die Beschwerdevorentscheidung vom 8.10.2021 nicht vorweggenommen wird, sondern hierüber eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht stattfinden wird, zu welcher der BF und die anderen Beteiligten mit separaten Schreiben geladen werden. I. Verfahrensgang: Mit dem im Spru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 15.06.2021 wurde gemäß § 10 iVm § 38 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum vom 28.05.2021 bis 24.06.2021 ausgesprochen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer das Dienstverhältnis bei der Firma XXXX während der Probezeit freiwillig gelöst haben.
Gründe: für eine Nac... mehr lesen...