Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 18.12.2018 wurde ausgesprochen, dass der nunmehrige Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß §§ 38 iVm 10 AlVG für den Zeitraum vom 03.12.2018 bis 27.01.2019 verloren habe und dass ihm keine Nachsicht erteilt werde. Begründend wurde ausgeführt, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass der Beschwerdeführer eine zugewiesene zumutbare Beschäftigung als Außendi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 04.02.2019 schloss das Arbeitsmarktservice Waidhofen/Thaya (im Folgenden: AMS) die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vom 19.12.2018 gegen den Bescheid des AMS vom 17.12.2018 gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG iVm § 56 Abs. 2 und § 58 AlVG aus. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass das AMS mit dem angefochtenen Bescheid vom 17.12.2018 eine Ausschlussfrist gemäß § 38 in Verbindung mit § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Präsidentin des Oberlandesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , wurde der Beschwerdeführer gemäß § 39 Abs. 3 dritter Satz StPO aF iVm § 516 Abs. 4 StPO idF BGBl. I Nr. 93/2007 (Strafprozessreformbegleitgesetz I) aus der von der Präsidentin des Oberlandesgerichtes XXXX zu führenden Verteidigerliste gestrichen (Spruchteil 1.). Begründend wurde hierzu im Wesentlichen ausgeführt, dass mit Erkenntnis d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des AMS Salzburg vom 14.12.2018 wurde ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 3.12.2018 bis zum 27.1.2019 keine Notstandshilfe zustehe. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 16.10.2018 wies die belangte Behörde die Beschwerde mit näherer
Begründung: als unbegründet ab. Zudem wurde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen "diesen" Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Bescheid der Regionalen Geschäftsstelle Amstetten (im Folgenden: AMS) vom 21.12.2017 wurde gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) eine Ausschlussfrist gemäß § 10 AlVG für die Zeit vom 01.12.2017 bis 11.01.2018 ausgesprochen. 2. Mit Bescheid des AMS vom 24.07.2018 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 10 AlVG den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit vom 02.07.2018 bis 12.07.2018 verloren hätte, da er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 29.09.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des damals zuständigen Bundesasylamtes (nunmehr: BFA) wurde der Antrag des Beschwerdeführers abgewiesen und zugleich seine Ausweisung aus dem Bundesgebiet nach Nigeria verfügt. Die hiergegen erhobene Beschwerde gegen die Spruchpunkte I. und II. des angefochtenen Bescheides wurde mit Er... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Der ledige Beschwerdeführer, gelangte illegal ins Bundesgebiet und stellte am 30.09.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz, wozu er vorbrachte Kurde jezidischen Glaubens und syrischer Staatsbürger zu sein. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) vom 08.06.2016, Zl. 1032138907-140023278, in Bezug auf Asyl und subsidiären Schutz abgewiesen sowie nach der Nichterteilung eines Aufenthaltstitels gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 26.09.2018 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) gegen den Ausschluss der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG zukommt. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen zusammengefasst nach Darlegung der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin ist Mutter der minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführer und stellte nach legaler Einreise am 22.11.2018 für sich und ihre drei minderjährigen Kinder Anträge auf internationalen Schutz. Am selben Tag wurde die Erstbeschwerdeführerin vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. Dabei gab sie an, dass die Lebensbedingungen in der Ukraine sehr hart seien; sie hätte kein Geld und sei allein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin ist Mutter der minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführer und stellte nach legaler Einreise am 22.11.2018 für sich und ihre drei minderjährigen Kinder Anträge auf internationalen Schutz. Am selben Tag wurde die Erstbeschwerdeführerin vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. Dabei gab sie an, dass die Lebensbedingungen in der Ukraine sehr hart seien; sie hätte kein Geld und sei allein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin ist Mutter der minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführer und stellte nach legaler Einreise am 22.11.2018 für sich und ihre drei minderjährigen Kinder Anträge auf internationalen Schutz. Am selben Tag wurde die Erstbeschwerdeführerin vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. Dabei gab sie an, dass die Lebensbedingungen in der Ukraine sehr hart seien; sie hätte kein Geld und sei allein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin ist Mutter der minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführer und stellte nach legaler Einreise am 22.11.2018 für sich und ihre drei minderjährigen Kinder Anträge auf internationalen Schutz. Am selben Tag wurde die Erstbeschwerdeführerin vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. Dabei gab sie an, dass die Lebensbedingungen in der Ukraine sehr hart seien; sie hätte kein Geld und sei allein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 29.11.2018, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von Herrn XXXX, SVNR: XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), gegen Bescheid vom 27.11.2018 bezüglich des Verlustes der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung für den Zeitrau... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.11.2018, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von Herrn XXXX, SVNR: XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), gegen Bescheid vom 03.10.2018 bezüglich des Verlustes Arbeitslosengeldes gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung für den Zeitraum von 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 26.11.2018, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von Frau XXXX, SVNR: XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF), gegen Bescheid vom 25.10.2018 bezüglich des Verlustes der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm. § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung für den Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.10.2018 stellte die belangte Behörde (im Folgenden: AMS) die Notstandshilfe des Beschwerdeführers gemäß § 38 iVm § 24 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) ab 31.07.2018 ein. Begründend führte es aus, dass der Beschwerdeführer durch sein Verhalten das Zustandekommen einer vom AMS zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung bei der Firma XXXX am 31.07.2018 vereitelt habe. Berücksichtigungswürdige
Gründe: für eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Guineas, reiste nach eigenen Angaben am 24.06.2004 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Asylantrag. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 13.07.2004, Zl. XXXX wurde der Asylantrag abgewiesen, die Zulässigkeit einer Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach Guinea festgestellt und der Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Schwechat (im Folgenden: AMS) vom 25.10.2018 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm 10 AlVG für den Zeitraum vom 02.10.2018 bis 26.11.2018 verloren habe und dass keine Nachsicht erteilt werde. Begründend wurde ausgeführt, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass der Beschwerdeführer die vom AMS vermittelte zumutbare Stelle als Helfer in der Qual... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) bezieht seit 2013 Notstandhilfe. 2. Am 23.08.2018 schloss das Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) mit dem BF eine Betreuungsvereinbarung ab. Das AMS unterstütze den BF bei der Suche nach einer Stelle als Portier bzw. Hilfsarbeiter wechselnder Art in den Bezirken XXXX , XXXX und XXXX im Ausmaß von 27 bis 40 Wochenstunden. 3. Am 26.09.2018 erhielt der BF via eAMS einen Vermittlungsvorschl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Tulln (im Folgenden "belangte Behörde") vom 23.10.2018 wurde festgestellt, dass XXXX (im Folgenden "Beschwerdeführer") gemäß §§ 38 iVm 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/177 in geltender Fassung, aufgrund der Vereitelung einer von der belangten Behörde zugewiesenen und zumutbaren Beschäftigung, keine Notstandshilfe für den Zeitraum 10.10.2018 bis 20.11.2018 erhalte. 2. Gegen diesen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des AMS Salzburg vom 12.9.2018 wurde ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 26.7.2018 bis zum 9.9.2018 kein Arbeitslosengeld zustehe (Spruchpunkt A). Zudem wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlossen (Spruchpunkt B). Begründend führte die belangte Behörde zu Spruchpunkt B aus, einer aufschiebenden Wirkung würde den aus generalpräventiver S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Nepal. Sein Antrag auf internationalen Schutz vom 19.07.2011 wurde erstinstanzlich gemäß §§ 3 und 8 AsylG abgewiesen und mit einer Ausweisung in den Herkunftsstaat Nepal verbunden. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Asylgerichtshof mit Erkenntnis vom 11.04.2013, C10 433599-1/2013/4E, als unbegründet abgewiesen. Diese Entscheidung erwuchs in Rechtskraft. 2. Der mit Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten (im Folgenden: AMS) vom 12.09.2018 wurde festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum 22.08.2018 bis 16.10.2018 verloren hat. Eine Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer zur Jobbörse bei der Firma XXXX für die Beschäftigung als Transitarbeitskraft im Altwarenhandel am 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde nach illegaler Einreise fest- und in Schubhaft genommen, wo er am 05.02.2004 einen Asylantrag stellte, wobei er angab, Staatsangehöriger von Sierra Leone und etwa drei Tage zuvor mit dem Schiff nach Italien gelangt zu sein. Er sei wegen eines Überfalls Unbekannter auf seine Familie, bei dem seine Mutter umgekommen sei, vor 5 oder 6 Jahren in den Busch gegangen und nach dem Tod seiner Schwester vor etwa zwei Mona... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde nach illegaler Einreise fest- und in Schubhaft genommen, wo er am 05.02.2004 einen Asylantrag stellte, wobei er angab, Staatsangehöriger von Sierra Leone und etwa drei Tage zuvor mit dem Schiff nach Italien gelangt zu sein. Er sei wegen eines Überfalls Unbekannter auf seine Familie, bei dem seine Mutter umgekommen sei, vor 5 oder 6 Jahren in den Busch gegangen und nach dem Tod seiner Schwester vor etwa zwei Mona... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten (im Folgenden: AMS) vom 19.10.2018 wurde festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum 10.10.2018 bis 04.12.2018 verloren hat. Eine Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer zu der Jobbörse des Dienstgebers XXXX Österreich GmbH am 10.10.2018 nicht erschienen sei. 2. Gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Graz Ost des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.10.2018, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von Herrn XXXX, SVNR: XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), gegen den Bescheid vom 15.10.2018 bezüglich des Verlustes der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 05.09.2018 AMS XXXX XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX den Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 idgF für den Zeitraum von 07.08.2018 bis 17.09.2018 verloren hat. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF sich für eine ihm zugewiesene Beschäftigung nicht beworben habe. 2. Mit Schreiben vom 20.09.2018 erhob der BF fristgerecht Beschwerde. In di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 16.10.2018 schloss das Arbeitsmarktservice Amstetten (im Folgenden: AMS) die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vom 27.09.2018 gegen den Bescheid des AMS vom 24.09.2018 gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG iVm § 56 Abs. 2 und § 58 AlVG aus. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass das AMS mit dem angefochtenen Bescheid vom 24.09.2018 eine Ausschlussfrist gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für die Zeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Salzburg (im Folgenden belangte Behörde) vom 30.08.2018 wurde ausgesprochen, dass die nunmehr beschwerdeführende Partei (im Folgenden bP) ihren Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum 03.08.2018 - 27.09.2018 verloren hat. Als
Begründung: wurde die Vereitlung eines Arbeitsanbots als Telefonverkäuferin angeführt. In ihrer fristgerecht erhobenen Beschwerde behauptet die bP eine... mehr lesen...