Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor dem Arbeitsmarktservice [AMS] 1.1. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird einleitend auf das dem gegenständlichen Verfahren vorangegangene Verwaltungsverfahren hg. GZ L503 2196833-1 verwiesen. Es handelte sich um ein Verfahren bezüglich der Verhängung einer Sperrfrist mangels Arbeitswilligkeit gemäß § 10 Abs. 1 Z1 AlVG. Der Beschwerde kam von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu, weshalb die Notstandsh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor dem Arbeitsmarktservice [AMS] 1.1. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird einleitend auf das dem gegenständlichen Verfahren vorangegangene Verwaltungsverfahren hg. GZ L503 2185609-1 verwiesen. Es handelte sich um ein Verfahren bezüglich der Verhängung einer Sperrfrist mangels Arbeitswilligkeit gemäß § 10 Abs. 1 Z1 AlVG. Der Beschwerde kam von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu, weshalb die Notstandsh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 06.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, zur Einholung eines Ersatzreisedokumentes zum angegeben Termin und Ort als Beteiligter persönlich zu kommen, um an den notwendigen Handlungen zur Erlangung eines Ersatzreisedokuments mitzuwirken. Unter einem wurde bei Nichtbefolgung eine Haftstrafe von fünf Tagen angedroht. Des Weiteren wurde die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete der Stadtschulrat für Wien an, dass die schulpflichtige Tochter der Beschwerdeführer ihre allgemeine Schulpflicht im Schuljahr 2017/2018 an einer bestimmten Neuen Mittelschule in 1010 Wien spätestens ab 6. November 2017 gemäß § 5 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 (SchPflG) zu erfüllen habe (Spruchteil I.); weiters verpflichtete der Stadtschulrat für Wien die Beschwerdeführer als Erziehungsberechtigte gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservice Baden (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 04.07.2018 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 22.06.2018 bis 16.08.2018 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend führte die belangte Behörde - nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen - aus, dass der Beschwerdeführer durch sein Verhalten eine mögliche Arbeitsaufnahme am 22.06... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservice Tulln (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 28.06.2018 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 18.06.2018 bis 12.08.2018 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend führte die belangte Behörde - nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen - aus, dass die Beschwerdeführerin sich für die ihr am 08.06.2018 zugewiesene zumutbare Stel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 28.06.2018 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) gegen den Ausschluss der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG hat. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen zusammengefasst nach Darlegung der gese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit der im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Eingabe vom 25.10.2017 erhoben die vom Rechtsanwalt Dr. Johannes ELTZ vertretenen Beschwerdeführer (BF) als klagende Parteien eine Besitzstörungsklage gegen zwei Beklagte. Die Klage trägt den Vermerk "Kein Gebühreneinzug! Gerichtsgebühr bitte den Klägern direkt vorschreiben". Das Verfahren über diese Klage wurde beim Bezirksgericht XXXX zu XXXX geführt. Nach einer erfolglos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 10.10.2017 im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Schriftsatz erhob die durch den Rechtsanwalt Dr. Johannes ELTZ vertretene Beschwerdeführerin (BF) eine Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts XXXX vom 30.08.2017, XXXX. Der Berufungsstreitwert betrug EUR 6.575. Der Schriftsatz trägt den Vermerk "Kein Gebühreneinzug! Die Berufungswerberin will die Höhe der Gebühren beim EGMR anfechten, daher Vorschreibung b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28. Juni 2017 wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß "§ 3 Absatz 1 iVm § 2 Absatz 1 Ziffer 13 Asylgesetz 2005, BGBl I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF" sowie gemäß "§ 8 Absatz 1 iVm § 2 Absatz 1 Ziffer 13 AsylG" als unbegründet ab (Spruchpunkte I und II). Dem Beschwerdeführer wurde überdies ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß "§ 57 As... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhaltsfeststellungen 1. Der Beschwerdeführer, ein pakistanischer Staatsangehöriger, erhob am 12.09.2017 Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 25.08.2017, Zahl 1051114406-150119132, mit welchem der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 03.02.2015 zur Gänze abgewiesen, kein Aufenthaltstitel erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung in den Herkunftsstaat für zulässig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten (im Folgenden: AMS) vom 07.06.2018 wurde gegenüber dem nunmehrigen Beschwerdeführer ein Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe im Zeitraum vom 02.05.2018 - 12.06.2018 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 2. Mit Schreiben vom 21.06.2018 erhob der Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid Beschwerde. 3. Mit Bescheid vom 27.06.2018 schloss das AMS die aufschiebende Wirkung der Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Bescheid vom 11. Juli 2018 forderte die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß "§ 46 Absatz 2a und 2b FPG in Verbindung mit § 19 AVG" auf, am 27. Juli 2018 um 10:00 Uhr "als Beteiligter persönlich" zum Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, zu kommen und näher bezeichnete Dokumente mitzubringen sowie "an den notwendigen Handlungen zur Erlangung eines Ersatzreisedokuments mitzuwirken". Für den F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 29.6.2018 sprach das AMS aus, dass die Notstandshilfe für den nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") mangels Arbeitswilligkeit ab 6.6.2018 eingestellt wird. Begründend wurde ausgeführt, dass innerhalb eines Jahres drei Sanktionen gem. § 10 AlVG verhängt worden seien, weil sich der BF geweigert habe, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen bzw. die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt habe. 2. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten (im Folgenden: AMS) vom 08.06.2018 wurde ausgesprochen, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm 10 AlVG für den Zeitraum vom 30.04.2018 bis 10.06.2018 verloren habe und dass keine Nachsicht erteilt werde. Begründend wurde ausgeführt, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass die Beschwerdeführerin die Teilnahme an der Maßnahme XXXX bei XXXX ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 30.08.2017 und 31.10.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe von EUR 69.836,43 und für das Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 30.08.2017 und 31.10.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe von EUR 69.836,43 und für das Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009 und 2010 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 29.06.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 59.010,69 und für das Antragsjahr 2010 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009 und 2010 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 29.06.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 59.010,69 und für das Antragsjahr 2010 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 30.08.2017 und 31.10.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe von EUR 69.836,43 und für das Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 30.08.2017 und 31.10.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe von EUR 69.836,43 und für das Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 19.2.2018, U171019-08/MRS, teilte die Abschlussprüferaufsichtsbehörde APAB, Brucknerstraße 8/6, 1040 Wien, in Spruchpunkt 1. der XXXX , in der Folge Zweitbeschwerdeführerin, gemäß § 62 Abs 1 Z 1 APAG mit, gegen die Verletzung der Unabhängigkeitsvorschriften für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß § 271 Abs 4 UGB bezogen auf die Prüfung des Jahresabschlusses der XXXX , in der Folge geprüfter Betrieb, zum Geschäf... mehr lesen...