Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 16.10.2018 schloss das Arbeitsmarktservice Amstetten (im Folgenden: AMS) die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vom 27.09.2018 gegen den Bescheid des AMS vom 24.09.2018 gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG iVm § 56 Abs. 2 und § 58 AlVG aus. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass das AMS mit dem angefochtenen Bescheid vom 24.09.2018 eine Ausschlussfrist gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für die Zeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Salzburg (im Folgenden belangte Behörde) vom 30.08.2018 wurde ausgesprochen, dass die nunmehr beschwerdeführende Partei (im Folgenden bP) ihren Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum 03.08.2018 - 27.09.2018 verloren hat. Als
Begründung: wurde die Vereitlung eines Arbeitsanbots als Telefonverkäuferin angeführt. In ihrer fristgerecht erhobenen Beschwerde behauptet die bP eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (bei dieser am XXXX einlangenden) Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren, gab keine weiteren an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhaften Personen an und kreuzte als Anspruchsvoraussetzung keine der genannten Leistungen an. Auf diesem Antragsformular findet sich nachstehender Hinweis: "Legen Sie dem Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt vom 04.06.2018 wurde im Fall des Beschwerdeführers gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 7 und 12 AlVG das Arbeitslosengeld mangels Arbeitslosigkeit ab dem 22.03.2018 eingestellt. Es wurde darin festgestellt, dass der Beschwerdeführer für den Monat März 2018 ein Einkommen aus seiner selbstständigen Tätigkeit erzielt habe, welches Arbeitslosigkeit ausschließe. Auch die bereits bekanntge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Das Arbeitsmarktservice Tulln hatte mit Bescheid vom 10.10.2016 ausgesprochen, dass im Fall des Beschwerdeführers gemäß § 49 AlVG ab 05.08.2016 kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, da er den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 05.08.2016 nicht eingehalten habe und sich trotz mehrmaliger Einladungen bis dato nicht bei seiner zuständigen Regionalen Geschäftsstelle persönlich gemeldet hätte. 1.2. In der dagegen fristgerecht ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.03.2018 sprach die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Reutte (in der Folge: belangte Behörde) aus, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) im Zeitraum vom 01.03.2018 bis 11.04.2018 seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren hat. Eine Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer eine ihm zugewiesene Beschäftigung beim Dienstgeber Hotel S nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger des Iran, reiste am 09.10.2014 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und besitzt keine gültigen Reisedokumente. Er wurde am 09.10.2014 von Budapest per Zug kommend in Wien festgenommen. Zu seiner Person liegen EURODAC-Treffermeldungen hinsichtlich Asylantragstellungen vom 19.09.2014 in Rumänien sowie vom 09.10.2014 in Ungarn vor. Am 10.10.2014 erfolgte die niederschriftliche Einvern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 28.09.2003 in Österreich einen Asylantrag. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundeasylamtes (im Folgenden: BAA) vom 29.10.2003, Zl. 03 29.527-BAL, gem. §§ 7, 8 AsylG als unbegründet abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenats (im Folgenden: UBAS) vom 25.03.2004, GZ: XXXX, abgewiesen. Der Bescheid des UBAS wurde dem BF am 01.04.200... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.08.2018 sprach das Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) gemäß § 10 iVm. § 38 AlVG den Verlust des Anspruchs der Notstandshilfe im Zeitraum vom 23.07.2018 bis 16.09.2018 aus. Nachsicht wurde nicht erteilt. In der
Begründung: wurde ausgeführt, dass sich der nunmehrige Beschwerdeführer nicht auf die ihm vermittelte, zumutbare Stelle als Gemeindemitarbeiter beim Dienstgeber XXXX beworben habe.
Gründe: für eine Nachsicht der R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) hat nach unrechtmäßiger und schlepperunterstützter Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 23.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. 2. Das BFA hat mit Bescheid vom 13.12.2016, Zahl: 1096053600-151847756, den Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) und den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 06.09.2018 schloss das AMS die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vom 23.08.2018 gegen die Bescheide des AMS vom 07.08.2018 und 08.08.2018 gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG iVm § 56 Abs. 2 und § 58 AlVG aus. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass das AMS mit dem ersten angefochtenen Bescheid vom 07.08.2018 eine Ausschlussfrist gemäß § 38 iVm. § 10 AlVG für die Zeit vom 31.07.2018 bis 11... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 06.09.2018 schloss das AMS die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vom 23.08.2018 gegen die Bescheide des AMS vom 07.08.2018 und 08.08.2018 gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG iVm § 56 Abs. 2 und § 58 AlVG aus. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass das AMS mit dem ersten angefochtenen Bescheid vom 07.08.2018 eine Ausschlussfrist gemäß § 38 iVm. § 10 AlVG für die Zeit vom 31.07.2018 bis 11... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste 2014 illegal ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz, den das BFA am 10.05.2017 verbunden mit einer Rückkehrentscheidung und der Entscheidung abwies, dass die Abschiebung nach Ägypten zulässig sei, keine Frist für die freiwillige Ausreise bestehe und einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt werde, was dieses Gericht am 06.06.2017 dem Inhalt nach gänzlich bestätigte. Mit dem bekämpften... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX verhängte das AMS gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer eine Sperre gemäß § 10 AlVG. 2. Mit Bescheid vom XXXX verhängte das AMS eine Sperre gemäß § 10 AlVG gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am XXXX Beschwerde. 3. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom XXXX schloss das AMS die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vom XXXX aus. Es begründete dies im Wesent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer bezieht seit dem 21.9.2017 (mit kurzen Unterbrechungen) Leistungen aus dem AlVG (Notstandshilfe). Das AMS Vöcklabruck (belangte Behörde) lud den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 16.11.2017 zu einer Jobbörse in der regionalen Geschäftsstelle Gmunden ein. Im Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an der Jobbörse verpflichtend sei. Sollte das Stellenangebot den Vereinbarungen bzw. den Qualifikationen des B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Liezen des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.07.2018, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von XXXX, SVNR: XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF), gegen Bescheid vom 04.07.2018 bezüglich des Verlustes der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm. § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung für den Zeitra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden als AMS oder belangte Behörde bezeichnet) vom 31.01.2018 wurde festgestellt, dass der nunmehrige Beschwerdeführer gemäß §§ 38 iVm 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 02.01.2018 bis 26.02.2018 verloren hat. Begründend führte das AMS aus, dass der Beschwerdeführer sich geweigert habe, eine vom AMS zugewiesene Wiedereingliederungmaßnahme zu besuchen und Nachsichtsgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Melk vom 19.07.2018 wurde ausgesprochen, dass XXXX für den Zeitraum 04.07.2018 - 28.08.2018 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Der angeführte Zeitraum verlängere sich um die in ihm liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen werde. Nachsicht werde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt: "Sie haben das zugewiesene Beschäftigungsangebot als Buffetkraft bei de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 29.01.2018 wurde festgestellt, dass der nunmehrige Beschwerdeführer gemäß § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 13.01.2018 bis 23.02.2018 verloren hat. Begründend führte das AMS aus, dass der Beschwerdeführer die Annahme einer zumutbaren Beschäftigung vereitelt habe und Nachsichtsgründe nicht vorliegen bzw. nicht berücksichtigt werden können. 2. Gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein polnischer Staatsbürger, stellte am 30.03.2015 einen Antrag auf Arbeitslosengeld und gab dabei u.a. an, dass er eine Alterspension aus Polen beziehe. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden als AMS oder belangte Behörde bezeichnet) vom 16.06.2015 wurde das Arbeitslosengeld gemäß § 24 Abs. 1 iVm § 22 Abs. 1 und 3 AlVG ab 01.06.2015 eingestellt. Begründend führte das AMS aus, dass laut Auskunft de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2011 ab. 2. Mit letztem und nunmehr angefochtenem Änderungsbescheid der AMA wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2011 in Höhe von EUR 45.353,20 gewährt. Es wurde eine Rückforderung von EUR 13.216,44 ausgesprochen. Begrün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor dem Arbeitsmarktservice [AMS] 1.1. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird einleitend auf das dem gegenständlichen Verfahren vorangegangene Verwaltungsverfahren hg. GZ L503 2196833-1 verwiesen. Es handelte sich um ein Verfahren bezüglich der Verhängung einer Sperrfrist mangels Arbeitswilligkeit gemäß § 10 Abs. 1 Z1 AlVG. Der Beschwerde kam von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu, weshalb die Notstandsh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor dem Arbeitsmarktservice [AMS] 1.1. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird einleitend auf das dem gegenständlichen Verfahren vorangegangene Verwaltungsverfahren hg. GZ L503 2185609-1 verwiesen. Es handelte sich um ein Verfahren bezüglich der Verhängung einer Sperrfrist mangels Arbeitswilligkeit gemäß § 10 Abs. 1 Z1 AlVG. Der Beschwerde kam von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu, weshalb die Notstandsh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 06.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, zur Einholung eines Ersatzreisedokumentes zum angegeben Termin und Ort als Beteiligter persönlich zu kommen, um an den notwendigen Handlungen zur Erlangung eines Ersatzreisedokuments mitzuwirken. Unter einem wurde bei Nichtbefolgung eine Haftstrafe von fünf Tagen angedroht. Des Weiteren wurde die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete der Stadtschulrat für Wien an, dass die schulpflichtige Tochter der Beschwerdeführer ihre allgemeine Schulpflicht im Schuljahr 2017/2018 an einer bestimmten Neuen Mittelschule in 1010 Wien spätestens ab 6. November 2017 gemäß § 5 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 (SchPflG) zu erfüllen habe (Spruchteil I.); weiters verpflichtete der Stadtschulrat für Wien die Beschwerdeführer als Erziehungsberechtigte gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservice Baden (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 04.07.2018 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 22.06.2018 bis 16.08.2018 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend führte die belangte Behörde - nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen - aus, dass der Beschwerdeführer durch sein Verhalten eine mögliche Arbeitsaufnahme am 22.06... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservice Tulln (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 28.06.2018 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 18.06.2018 bis 12.08.2018 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend führte die belangte Behörde - nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen - aus, dass die Beschwerdeführerin sich für die ihr am 08.06.2018 zugewiesene zumutbare Stel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 28.06.2018 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) gegen den Ausschluss der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG hat. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen zusammengefasst nach Darlegung der gese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit der im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Eingabe vom 25.10.2017 erhoben die vom Rechtsanwalt Dr. Johannes ELTZ vertretenen Beschwerdeführer (BF) als klagende Parteien eine Besitzstörungsklage gegen zwei Beklagte. Die Klage trägt den Vermerk "Kein Gebühreneinzug! Gerichtsgebühr bitte den Klägern direkt vorschreiben". Das Verfahren über diese Klage wurde beim Bezirksgericht XXXX zu XXXX geführt. Nach einer erfolglos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 10.10.2017 im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Schriftsatz erhob die durch den Rechtsanwalt Dr. Johannes ELTZ vertretene Beschwerdeführerin (BF) eine Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts XXXX vom 30.08.2017, XXXX. Der Berufungsstreitwert betrug EUR 6.575. Der Schriftsatz trägt den Vermerk "Kein Gebühreneinzug! Die Berufungswerberin will die Höhe der Gebühren beim EGMR anfechten, daher Vorschreibung b... mehr lesen...