Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten vom 04.12.2017 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum von 21.11.2017 bis 15.01.2018 verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, dass eine Arbeitsaufnahme auf eine vermittelte, zumutbare Beschäftigung als Betriebswerker bei der Firma XXXX nicht zustande gekommen wäre.
Gründe: für eine Nachsicht der Rechtsfolgen würd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Laxenburger Straße (im Folgenden "belangte Behörde") vom XXXX wurde festgestellt, dass der Anspruch des Beschwerdeführers auf Notstandshilfe gemäß §§ 38, 24 Abs. 1, 7 und 9 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/177 in geltender Fassung, ab 29.09.2017 mangels Arbeitswilligkeit eingestellt werde. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 3. Mit Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 31.10.2016 GZ VSNR XXXX Beschwerde des AMS XXXX den Bezug von den Anspruch auf Notstandshilfe von XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 IDGF für den Zeitraum vom 09.10.2017 bis 03.12.2017. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass die BF sich bei einer vom AMS übermittelten Stelle mit einem möglichen Arbeitsbeginn am 09.10.2017 nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.09.2017 wurde der Beschwerdeführer gemäß "§ 19 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz und § 46 Absatz 2a Fremdenpolizeigesetz" aufgefordert, am 13.10.2017 um 09:15 Uhr "als Beteiligter persönlich" vor die Regionaldirektion Wien, der belangten Behörde zu erscheinen und näher bezeichnete Dokumente mitzubringen sowie "mitzuwirken". Als Gegenstand der Amtshandlung wurde angegeben: "Notwendige Handlungen z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.10.2017 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gegen den Ausschluss des Arbeitslosengeldes gemäß § 10 AlVG 1977 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG hat. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen zusammengefasst nach Darlegung der gesetzliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Graz West und Umgebung des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 19.10.2017 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gegen den Ausschluss der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG hat. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen zusammengefasst nach Da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Staatsangehöriger der Russischen Föderation. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 16.04.2005, Zl. 04 13.017-BAT, wurde ihm gemäß § 7 AsylG 1997 (AsylG), BGBl. I Nr. 1997/76 idF BGBl I Nr. 126/2002, Asyl gewährt und festgestellt, dass ihm kraft Gesetzes der Flüchtlingseigenschaft zukommt. Dem BF wurde letztmals mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.09.2017, GZ XXXX schloss das AMS die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von XXXX(im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des AMS XXXX vom 18.08.2017 gemäß § 13 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr.33/2013 idgF aus. Begründend wurde ausgeführt, dass das Arbeitslosenversicherungsrecht bezweckt arbeitslos gewordene Versicherte durch Vermittlu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.07.2017 sprach das Arbeitsmarktservice Bruck/Leitha (im Folgenden die belangte Behörde) gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) den Verlust des Anspruches der Beschwerdeführerin auf Notstandshilfe für die Zeit von 12.07.2017 bis 05.09.2017 (8 Wochen) aus. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend führte es aus, dass die Beschwerdeführerin nicht zu einer Vorauswahl für eine Stelle als Reinigungsk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der durch seinen Vater gesetzlich vertretene, minderjährige Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger Afghanistans. Ihm wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes (nunmehr Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, in der Folge belangte Behörde genannt) vom 20.02.2008 im Zuge des Familienverfahrens gemäß § 3 Asylgesetz Internationaler Schutz gewährt. Die belangte Behörde hat dem Beschwerdeführer den von 26.06.2015 bis 25.06.2017 gültigen Konventions... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit XXXX .2007 neuerlich im Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Seit XXXX .2008 bezieht er mit Unterbrechungen Notstandshilfe. 2.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel (im Folgenden: AMS) vom 07.09.2017 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 1 letzter Satz AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistungen in Höhe des Gesamtbetrages v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 04.04.2016 die Fortführung des Ermittlungsverfahrens gegen XXXX, das die Staatsanwaltschaft Graz am 10.03.2016 gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt hatte. Mit Beschluss des Landesgerichts XXXXvom 02.09.2016, XXXX, wurde der Fortführungsantrag abgewiesen und dem BF gemäß § 196 Abs 2 StPO die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrags von EUR 90 aufgetragen. Dieser Beschluss wurde dem BF... mehr lesen...